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Mi, 16:35 Uhr
10.06.2015

Hortbenutzung im Kreisausschuss (2)

Danach ging es auch um die Gebührensatzung über die Benutzung der Schulhorte in Trägerschaft des Kyffhäuserkreises


Der Kreisausschuss empfahl dem Kreistag einstimmig, die Gebührensatzung über die Benutzung der Schulhorte in Trägerschaft des Kyffhäuserkreises in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

Hier die Gegenüberstellung der Änderungen

Synopse Hortgebühren

Aus der Stellungnahme der Landrätin Antje Hochwind (SPD)

Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat am 28. März 2013 die Neufassung der Thüringer Hortkostenbeteiligungsverordnung beschlossen. Hieraus ergibt sich für den Kyffhäuserkreis die Aufgabe der darin verankerten Änderungen und Ergänzungen in die Gebührensatzung über die Benutzung der Horte an Grundschulen in eigener Trägerschaft anzupassen.
Insbesondere die veränderte Einkommensstaffelung sowie der rechtskonforme Einkommensbegriff wurden hierbei berücksichtigt. Der Kreistag des Kyffhäuserkreises hat in seiner Sitzung am 03.07.2013 (Nr: 2013/5/036) die Änderung der Satzung beschlossen.

Nunmehr wurde die Satzung entsprechend der Hinweise des Thüringer Landesverwaltungsamtes ergänzt.
Autor: khh

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