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Mi, 23:35 Uhr
10.06.2015

Satzungsänderungen empfohlen

Gleich drei Satzungen wurde in der heutigen Sitzung des Kreisausschusses dem Kreistag für den Beschluss empfohlen...

1. Änderung der Satzung des Rettungsdienstbereichsbeirates des Kyffhäuserkreises vom 10.03.2010


Der Kreisausschuss empfahl dem Kreistag, die 1. Änderung der Satzung des Rettungsdienstbereichsbeirates des Kyffhäuserkreises zu beschließen.
Aus der Begründung der Landrätin:
Begründung

Satzung für das Jugendamt des Kyffhäuserkreises

Der Kreisausschuss empfahl dem Kreistag, die 3. Änderungssatzung zur Satzung für das Jugendamt des Kyffhäuserkreises zu beschließen.

Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)

Durch die vorliegende 3. Änderungssatzung werden Aktualisierungen der gültigen Jugendamtssatzung vorgenommen.

Im Einzelnen sind dies:

zu 1.: Die Funktionsbezeichnungen beratender Mitglieder werden angepasst (Landrätin, Amtsleiterin, Integrationsbeauftragte).

zu 2.: Wegen aufgetretener Unklarheiten wird nunmehr der Gesetzeswortlaut wortgetreu wiedergegeben. Nach dem Willen des Gesetzgebers, an den auch der Satzungsgeber gebunden ist, hat die Mandatskontinuität stimmberechtigter Mitglieder für die gesamte Dauer der Wahlperiode prioritäre Bedeutung. Eine Ersatzwahl findet nur unter engen Voraussetzungen statt.

zu 3.: Die ehemals im Gesetz genannte Sitzungshäufigkeit („ in der Regel sechs Mal jährlich“) ist entfallen. Die Satzung soll insofern angepasst werden.

zu 4.: Es wird klargestellt, dass Ausschussmitglieder, die im dienstlichen Auftrag entsandt wurden, keinen Anspruch auf Sitzungsgeld und Sockelbetrag haben.

zu 5.: Auch die Mitglieder der Unterausschüsse erhalten für die Sitzungsteilnahme kein Sitzungsgeld.

Eine Lesefassung der Satzung mit allen bisherigen Änderungen wird nachrichtlich mit übersandt.


3. Änderung zur Hauptsatzung des Kyffhäuserkreises vom 04.08.2004

Der Kreisausschuss empfahl dem Kreistag, die 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 04.08.2004 zu beschließen.

Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)

Gemäß § 99 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) hat jeder Landkreis eine Hauptsatzung zu erlassen.

Die Hauptsatzung und ihre Änderungen können nur durch die Mehrheit der Mitglieder des Kreistages beschlossen werden.

Der Kreistag des Kyffhäuserkreises hat in seiner Sitzung am 18.06.2014 die 2. Änderung zur Hauptsatzung des Kyffhäuserkreises vom 04.08.2004 beschlossen.

Autor: khh

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