Fr, 11:25 Uhr
12.06.2015
Aufbaubank fördert Forschung und Entwicklung
Mit der FuE-Personalrichtlinie sollen Thüringer Unternehmen eine Förderung für die unbefristete Vollzeit- Einstellung von Fachkräften mit Hochschulabschluss erhalten......
Die neue Richtlinie verspricht erweiterte Fördermöglichkeiten und einfachere Verfahren in der Antragstellung und Abrechnung der Förderprojekte. Das Aufgabenspektrum wurde im Vergleich zur vorhergehenden Richtlinie deutlich erweitert. Die Förderung wird als Festbetrag über einen Zeitraum von maximal 2 Jahren gewährt und beträgt monatlich 1.500 €.
Bedingung ist die unbefristete Einstellung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters mit einem abgeschlossenen Studium zur Bearbeitung eines Themas in Aufgabenbereichen wie z. B. Forschung und Entwicklung, Produktdesign, Qualitätsmanagement oder Marketing.
Auch die Förderung des Thüringen-Stipendiums kann mit einem monatlichen Festbetrag von 600 € für Studenten bzw. 1.200 € für Doktoranden erfolgen. Diese Förderung erfolgt mittels Pauschale.
Anträge können online gestellt werden.
http://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/TEC-FuE-Personal-Richtlinie
Autor: enDie neue Richtlinie verspricht erweiterte Fördermöglichkeiten und einfachere Verfahren in der Antragstellung und Abrechnung der Förderprojekte. Das Aufgabenspektrum wurde im Vergleich zur vorhergehenden Richtlinie deutlich erweitert. Die Förderung wird als Festbetrag über einen Zeitraum von maximal 2 Jahren gewährt und beträgt monatlich 1.500 €.
Bedingung ist die unbefristete Einstellung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters mit einem abgeschlossenen Studium zur Bearbeitung eines Themas in Aufgabenbereichen wie z. B. Forschung und Entwicklung, Produktdesign, Qualitätsmanagement oder Marketing.
Auch die Förderung des Thüringen-Stipendiums kann mit einem monatlichen Festbetrag von 600 € für Studenten bzw. 1.200 € für Doktoranden erfolgen. Diese Förderung erfolgt mittels Pauschale.
Anträge können online gestellt werden.
http://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/TEC-FuE-Personal-Richtlinie
