Fr, 08:22 Uhr
19.06.2015
Diätenautomatismus endlich abschaffen
Abermals spricht sich der Bund der Steuerzahler (BdSt) Thüringen gegen die Indexierung der Abgeordnetendiäten aus. Justus Kehrl, der Vorstandsvorsitzende der Steuerzahlerorganisation, hat sich zu der am Donnerstag ergangenen Information aus dem Thüringer Landtag klar positioniert...
Der im Freistaat bestehende Automatismus der Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung nach der Einkommens- und Preisentwicklung gehört abgeschafft. Unser Verband sieht die Zukunft der Abgeordnetenbezahlung in einem vollständigen Wechsel des Vergütungssystems, wie er in Nordrhein-Westfalen bereits 2005 vollzogen wurde und durch uns unterstützt wird.
Der Vorsitzende erklärt: Aus einer erhöhten steuerpflichtigen Grundentschädigung sollen alle mandatsbedingten Aufwendungen mit der Steuererklärung geltend gemacht werden. Die überdimensionierte und vollständig aus Steuermitteln finanzierte Altersversorgung ist zu streichen. Für ihre Rente haben die Abgeordneten selbst zu sorgen.
Die Grundentschädigung der Thüringer Abgeordneten von bisher monatlich 5.030,24 Euro erhöht sich rückwirkend zum 01.01.2015 um 3,3 Prozent auf 5.196,24 Euro. Um 0,8 Prozent steigen die dreigeteilten nicht steuerpflichtigen Aufwandsentschädigungen. Dabei erhöht sich die Allgemeine Kostenpauschale auf monatlich 1.266,87 Euro. Die sogenannten Mehraufwendungen am Sitz des Landtags betragen jetzt 395,91 Euro pro Monat. Und die nach Entfernung zwischen Wohnsitz bzw. Abgeordnetenbüro und Landtag gestaffelte monatliche Pauschale zur Abgeltung der Fahrten in Ausübung des Mandats wird auf mindestens 237,54 Euro (bis zu 20 km) und maximal 989,77 Euro (ab 120 km) erhöht.
Hingegen kann ein Arbeitnehmer für sich lediglich eine jährliche Werbungskostenpauschale von zur Zeit 1000 Euro reklamieren, erinnert Justus Kehrl. Sofern die Aufwendungen über diesen Pauschbetrag hinausgehen, sind alle Aufwendungen penibel gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen. Von solch großzügigen Pauschalen, wie sie die Abgeordneten ausgezahlt bekommen, können Arbeitnehmer nur träumen, kritisiert der Vereinsvorsitzende die Regelungen.
Autor: redDer im Freistaat bestehende Automatismus der Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung nach der Einkommens- und Preisentwicklung gehört abgeschafft. Unser Verband sieht die Zukunft der Abgeordnetenbezahlung in einem vollständigen Wechsel des Vergütungssystems, wie er in Nordrhein-Westfalen bereits 2005 vollzogen wurde und durch uns unterstützt wird.
Der Vorsitzende erklärt: Aus einer erhöhten steuerpflichtigen Grundentschädigung sollen alle mandatsbedingten Aufwendungen mit der Steuererklärung geltend gemacht werden. Die überdimensionierte und vollständig aus Steuermitteln finanzierte Altersversorgung ist zu streichen. Für ihre Rente haben die Abgeordneten selbst zu sorgen.
Die Grundentschädigung der Thüringer Abgeordneten von bisher monatlich 5.030,24 Euro erhöht sich rückwirkend zum 01.01.2015 um 3,3 Prozent auf 5.196,24 Euro. Um 0,8 Prozent steigen die dreigeteilten nicht steuerpflichtigen Aufwandsentschädigungen. Dabei erhöht sich die Allgemeine Kostenpauschale auf monatlich 1.266,87 Euro. Die sogenannten Mehraufwendungen am Sitz des Landtags betragen jetzt 395,91 Euro pro Monat. Und die nach Entfernung zwischen Wohnsitz bzw. Abgeordnetenbüro und Landtag gestaffelte monatliche Pauschale zur Abgeltung der Fahrten in Ausübung des Mandats wird auf mindestens 237,54 Euro (bis zu 20 km) und maximal 989,77 Euro (ab 120 km) erhöht.
Hingegen kann ein Arbeitnehmer für sich lediglich eine jährliche Werbungskostenpauschale von zur Zeit 1000 Euro reklamieren, erinnert Justus Kehrl. Sofern die Aufwendungen über diesen Pauschbetrag hinausgehen, sind alle Aufwendungen penibel gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen. Von solch großzügigen Pauschalen, wie sie die Abgeordneten ausgezahlt bekommen, können Arbeitnehmer nur träumen, kritisiert der Vereinsvorsitzende die Regelungen.