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Do, 07:48 Uhr
25.06.2015

Im Schnelldurchgang erledigt

Gestern passierten einige Satzungsänderungen im Schnelldurchgang den Kreistag. Hier kn mit der Übersicht...

Satzung über die Benutzung der Schulhorte in Trägerschaft des Kyffhäuserkreises
(Hortbenutzungssatzung –HortBS-) und die Gebührensatzung über die Benutzung der Schulhorte in Trägerschaft des Kyffhäuserkreises


Gegenüber dem Bericht von kn aus dem Kreisausschuss gab es keine Änderungen und Diskussionen: Hortbenutzung im Kreisausschuss (1) und Hortbenutzung im Kreisausschuss (2)

Satzung für das Jugendamt des Kyffhäuserkreises

Der Kreistag beschloss die 3. Änderungssatzung zur Satzung für das Jugendamt des Kyffhäuserkreises. Dabei ging es hauptsächlich um redaktionelle Änderungen wie die Funktionsbezeichnungen beratender Mitglieder (Landrätin, Amtsleiterin, Integrationsbeauftragte)die angepasst wurden.

Änderung des Gesellschaftsvertrages der Verkehrsgesellschaft Südharz mbH (VGS)

Der Kreistag des Kyffhäuserkreises beschließt die Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Verkehrsgesellschaft Südharz mbH (Stand 04.06.2015).

Die Landrätin wird ermächtigt, alle erforderlichen Erklärungen zur Umsetzung des vorgenannten Beschlusses abzugeben.

Der Kreisausschuss wird ermächtigt, die sich nach dem 24.06.2015 ggf. ergebenden redaktionellen Änderungen am Gesellschaftsvertrag - Stand 04.06.2015 - zu beschließen.


Übernahme von Beitrittsgebühren und Genossenschaftsanteilen zur Anmietung von Wohnungen bei Wohnungsgenossenschaften

Der Kreistag beschließt die Übernahme und Zahlung der Beitrittsgebühr und des jeweils fälligen Genossenschaftsanteiles bei Abschluss des Mietvertrages für die Anmietung weiterer Wohnungen zur Unterbringung von Flüchtlingen.
Autor: khh

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