Do, 14:37 Uhr
02.07.2015
Neues aus Berlin (59)
Im Rahmen unserer Reihe Berichte der Bundestagmitglieder unserer Region äußert sich das Mitglied des Bundestags, Steffen-Claudio Lemme (SPD) zum Thema: Wohngeld. Lemme: Schluss mit dem Stillstand: Bundestag verabschiedet Wohngeldreform
Anlässlich der Erhöhung des Wohngeldes, die heute im Deutschen Bundestag beschlossen wird, erklärt der Thüringer Haushaltspolitiker der SPD-Bundestagsfraktion Steffen-Claudio Lemme:
Mit der heutigen Reform, die am 1. Januar 2016 in Kraft tritt, beenden wir sieben Jahre Stillstand beim Wohngeld. Seit 2009 wurde das Wohngeld nicht mehr an die Entwicklung von Mieten und Einkommen angepasst. Wenn man das nicht tut, passiert folgendes: Mieterinnen und Mieter mit geringem Einkommen verlieren ihren Anspruch auf die staatliche Unterstützung und müssen häufig mit Arbeitslosengeld II aufstocken, um über die Runden zu kommen. Das ist entwürdigend.
Zuletzt wurde unter schwarz-gelb sogar der Heizkostenzuschuss gestrichen. Mit der Reform werden künftig die Warmmieten berücksichtigt. In Regionen mit stark steigenden Mieten erfolgt eine überdurchschnittlich starke Erhöhung der Miethöchstbeträge. Damit wird verhindert, dass Bürgerinnen und Bürger, die wenig verdienen, aus ihrem gewohnten Umfeld in Randgebiete verdrängt werden.
Im parlamentarischen Verfahren hat die SPD durchgesetzt, dass die Mietstufen und die Wohngeldhöhe zukünftig nicht mehr alle vier, sondern alle zwei Jahre überprüft werden. Anpassungen können so schneller vorgenommen werden. Die Bundesregierung wird außerdem aufgefordert, Modelle für eine automatische Anpassung des Wohngeldes zu entwickeln. Bund und Länder sollen eine Klimakomponente im Wohngeld prüfen. Denn energetisch sanierter Wohnraum darf nicht nur Besserverdienenden vorbehalten bleiben.
Die Schaffung bezahlbaren Wohnraums ist ein Kernziel sozialdemokratischer Politik. Von der heutigen Wohngelderhöhung werden 870.000 Haushalte profitieren – 90.000 von ihnen werden nicht länger auf Sozialhilfe angewiesen sein.
Hintergrund:
Von den 870.000 Haushalten, die von der Anpassung an die Mieten- und Einkommensentwicklung profitieren werden, sind 27.000 Haushalte von Alleinerziehenden. 320.000 von ihnen erhalten durch die Reform wieder oder zum ersten Mal Wohngeld und 90.000 werden nicht mehr länger auf das Arbeitslosengeld II angewiesen sein.
Der Bund stellt im kommenden Jahr 730 Millionen Euro für das Wohngeld bereit – ein Plus von 100 Millionen Euro gegenüber dem Finanzplan des Bundes.
In Thüringen gab es Ende 2013 rund 25.000 Wohngeldempfänger mit einem durchschnittlichen Wohngeldanspruch von 94 Euro. Dieser Betrag steigt auf rund 130 Euro im Monat.
Büro Steffen-Claudio Lemme
Mitglied des Deutschen Bundestages
Autor: khhAnlässlich der Erhöhung des Wohngeldes, die heute im Deutschen Bundestag beschlossen wird, erklärt der Thüringer Haushaltspolitiker der SPD-Bundestagsfraktion Steffen-Claudio Lemme:
Mit der heutigen Reform, die am 1. Januar 2016 in Kraft tritt, beenden wir sieben Jahre Stillstand beim Wohngeld. Seit 2009 wurde das Wohngeld nicht mehr an die Entwicklung von Mieten und Einkommen angepasst. Wenn man das nicht tut, passiert folgendes: Mieterinnen und Mieter mit geringem Einkommen verlieren ihren Anspruch auf die staatliche Unterstützung und müssen häufig mit Arbeitslosengeld II aufstocken, um über die Runden zu kommen. Das ist entwürdigend.
Zuletzt wurde unter schwarz-gelb sogar der Heizkostenzuschuss gestrichen. Mit der Reform werden künftig die Warmmieten berücksichtigt. In Regionen mit stark steigenden Mieten erfolgt eine überdurchschnittlich starke Erhöhung der Miethöchstbeträge. Damit wird verhindert, dass Bürgerinnen und Bürger, die wenig verdienen, aus ihrem gewohnten Umfeld in Randgebiete verdrängt werden.
Im parlamentarischen Verfahren hat die SPD durchgesetzt, dass die Mietstufen und die Wohngeldhöhe zukünftig nicht mehr alle vier, sondern alle zwei Jahre überprüft werden. Anpassungen können so schneller vorgenommen werden. Die Bundesregierung wird außerdem aufgefordert, Modelle für eine automatische Anpassung des Wohngeldes zu entwickeln. Bund und Länder sollen eine Klimakomponente im Wohngeld prüfen. Denn energetisch sanierter Wohnraum darf nicht nur Besserverdienenden vorbehalten bleiben.
Die Schaffung bezahlbaren Wohnraums ist ein Kernziel sozialdemokratischer Politik. Von der heutigen Wohngelderhöhung werden 870.000 Haushalte profitieren – 90.000 von ihnen werden nicht länger auf Sozialhilfe angewiesen sein.
Hintergrund:
Von den 870.000 Haushalten, die von der Anpassung an die Mieten- und Einkommensentwicklung profitieren werden, sind 27.000 Haushalte von Alleinerziehenden. 320.000 von ihnen erhalten durch die Reform wieder oder zum ersten Mal Wohngeld und 90.000 werden nicht mehr länger auf das Arbeitslosengeld II angewiesen sein.
Der Bund stellt im kommenden Jahr 730 Millionen Euro für das Wohngeld bereit – ein Plus von 100 Millionen Euro gegenüber dem Finanzplan des Bundes.
In Thüringen gab es Ende 2013 rund 25.000 Wohngeldempfänger mit einem durchschnittlichen Wohngeldanspruch von 94 Euro. Dieser Betrag steigt auf rund 130 Euro im Monat.
Büro Steffen-Claudio Lemme
Mitglied des Deutschen Bundestages