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Fr, 16:45 Uhr
10.07.2015
Hohe Bußgelder schon bei geringen Überschreitungen

Knöllchen aus dem Urlaub

Viele Urlaubsfahrer zieht es auch in diesem Jahr in das europäische Ausland, doch Vorsicht, wer mit dem Auto zu flott unterwegs ist, rät der ADAC. Seit 2010 können Bußgelder für Verkehrsverstöße, die in anderen EU-Staaten begangen wurden, in Deutschland vollstreckt werden...

Ende 2013 wurde zudem eine Regelung zur effektiveren Verfolgung von Verkehrssündern innerhalb der EU durch einen verbesserten Halterdatenaustausch geschaffen. Dabei können bei Verstößen deutscher Autofahrer im Ausland verstärkt die Fahrzeughalter in die Pflicht genommen werden – auch wenn dieser nicht selber gefahren ist.

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Jürgen Lachner, Vorstandsmitglied für Verkehr, Umwelt und Technik des ADAC Hessen-Thüringen warnt: „Rechtskräftige Bußgeldbescheide und Gerichtsentscheidungen bleiben bestehen und sind bei einer Wiedereinreise in das entsprechende Land weiterhin vollstreckbar.“ Wer zügig bezahlt, umgeht Mahngebühren, die in manchen Ländern sehr umfangreich ausfallen können.

Vor der Abfahrt sollte sich jeder genau über die Geschwindigkeitsvorschriften im Ausland informieren – diese sind in Europa nicht einheitlich geregelt. Schon bei geringen Überschreitungen drohen hohe Bußgelder. Wer auf Nummer sicher gehen will, findet alle Informationen zu Tempolimits für Motorrad-, Gespann- und Wohnmobilfahrer unter www.adac.de/laenderinfo.
Autor: red

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