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Di, 17:58 Uhr
21.07.2015

Eine gute Entscheidung des Gerichtes

Sondershäuser Lantagsmitglied Babett Pfefferlein: Geld sollte in Ausbau der Qualität der Kita-Betreuung investiert werden...


Zum heute verkündeten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Betreuungsgeldgesetz sagt Babett Pfefferlein, familienpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen:

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„Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht nun Klarheit geschaffen hat. Das Betreuungsgeld war nicht das richtige Instrument, um Familien zu unterstützen. Die nun frei werdenden Mittel sollten unbedingt für den Ausbau der Kinderbetreuung und die Stärkung der frühkindlichen Erziehungs- und Bildungsangeboten aufgebracht werden, damit alle Eltern endlich eine Möglichkeit haben, Familie und Beruf zu vereinbaren.“

„In einer modernen Gesellschaft sollte es möglich sein, eine Zeit lang seine Kinder zu Hause zu betreuen. Aber vor allem der (Wieder-)Einstieg in die Arbeits- und Studienwelt ist flexibel zu gestalten. Das sollte gefördert werden. Der Ausbau der Kinderbetreuungsplätze war ein wichtiger Schritte hin zu einer Familienpolitik, die sich am Leitbild einer partnerschaftlichen Arbeitsteilung orientiert – wie sie sich viele jüngere Elternpaare wünschen.“

„Es ist höchste Zeit für eine moderne und chancengerechte Familienpolitik auch auf Bundesebene“, schließt die bündnisgrüne Familienpolitikerin.


Hintergrund:
Durch das „Gesetz zur Einführung eines Betreuungsgeldes“ vom 15. Februar 2013 wurde dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ein Abschnitt hinzugefügt, in dem der Anspruch auf das Betreuungsgeld geregelt wird. Die Gesetzesänderung trat zum 1. August 2013 in Kraft. Seitdem können Eltern im Anschluss an das Elterngeld für bis zu 22 Monate Betreuungsgeld bekommen, wenn sie ihr Kind nicht in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung oder in einer Kindertagespflegestelle betreuen lassen, sondern ihr Kind zu Hause selbst betreuen oder von einer nicht öffentlich geförderten Stelle betreuen lassen. Das gilt für Kinder, die nach dem 31. Juli 2012 geboren worden sind. Das Betreuungsgeld betrug anfangs 100 Euro monatlich. Seit dem 1. August 2014 werden 150 Euro im Monat gezahlt.

Am 20. Februar 2013 hat der SPD-geführte Hamburger Senat beim Bundesverfassungsgericht ein Normenkontrollverfahren gegen das Betreuungsgeldgesetz eingeleitet. Der Senat bezweifelt die Gesetzgebungskompetenz des Bundes und hält darüber hinaus das Betreuungsgeldgesetz mit dem Gleichheitssatz (Artikel 3) im Grundgesetz für nicht vereinbar.
Autor: khh

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Kommentare
Raisch
23.07.2015, 13:29 Uhr
Müsste, sollte, Könnte- wem hilft es weiter?
Frau Pfefferlein fordert, dass das freigewordene Geld in den Ausbau der Qualität der Kita- Betreuung investiert werden sollte. usw.
Mit sollte, müsste und könnte ist aber niemanden geholfen.
Die betroffenen Bürger haben eigentlich eine klare Position zu diesem Problem erwartet.
Was hier geäußert wurde, ist eine Darlegung um die Daseinsberechtigung nachzuweisen, aber sonst nichts.
Kein Wort davon, was die Fraktion der Grünen konkret im Landtag unternehmen will, oder unternommen hat.
Eine klassische Wortmeldung um nichtvorhandene Aktivitäten zu rechtfertigen und die Wähler ruhig zu halten.
Es könnte auch möglich sein, dass sich die Wähler zur nächsten Wahl an diese Worthülsen erinnern und ihr Kreuz irgendwo anders seztzen.
Dann wäre der Beitrag dass, was er in meinen Augen ist, -Polemik- oder anders gesagt wieder eine leere Worthülse.
Autor
24.07.2015, 15:48 Uhr
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