Do, 23:01 Uhr
23.07.2015
Informationen zum Thüringer Landeserziehungsgeld
Die Stadt Sondershausen weist darauf hin, dass das Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes und der Verordnung zur Durchführung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes vom Landtag beschlossen wurde. Hier die Informationen...
Mit diesem Gesetz werden das Thüringer Erziehungsgeldgesetz (ThürErzGG) und die entsprechende Durchführungsverordnung mit dem 1. Juli 2015 aufgehoben. Für die bis zum 30. Juni 2015 geborenen oder bei der berechtigten Person aufgenommenen Kinder sind das Gesetz und die Verordnung in der bisherigen Form weiter anzuwenden. Personen, deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 geboren oder aufgenommen wurden bzw. werden, haben in Zukunft keinen Anspruch mehr auf das Thüringer Erziehungsgeld.
Das bedeutet, dass Kinder, die bis zum 30.06.2015 geboren wurden, grundsätzlich einen Anspruch auf Thüringer Erziehungsgeld haben, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Insofern sind das Gesetz und die Verordnung für diese Kinder bis Ende 2017 noch anzuwenden.
Das Erziehungsgeld wird ab dem 13. Lebensmonat gezahlt und unterliegt keiner Einkommensprüfung. Die Höhe des Auszahlungsbetrages ist nach der Kinderzahl gestaffelt und beträgt für
das 1.Kind 150,00 € monatlich,
das 2.Kind 200,00 € monatlich,
das 3.Kind 250,00 € monatlich und
ab dem 4.Kind 300,00 € monatlich.
Antragsunterlagen und weitere Informationen erhalten die Erziehungsberechtigten bei der Stadtverwaltung Sondershausen, Fachbereich 4: Soziales, Jugend und Sport, Gebäude Schwan, Markt 4, 1.Etage, Zimmer 5 oder telefonisch unter 03632/622-182.
Autor: khhMit diesem Gesetz werden das Thüringer Erziehungsgeldgesetz (ThürErzGG) und die entsprechende Durchführungsverordnung mit dem 1. Juli 2015 aufgehoben. Für die bis zum 30. Juni 2015 geborenen oder bei der berechtigten Person aufgenommenen Kinder sind das Gesetz und die Verordnung in der bisherigen Form weiter anzuwenden. Personen, deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 geboren oder aufgenommen wurden bzw. werden, haben in Zukunft keinen Anspruch mehr auf das Thüringer Erziehungsgeld.
Das bedeutet, dass Kinder, die bis zum 30.06.2015 geboren wurden, grundsätzlich einen Anspruch auf Thüringer Erziehungsgeld haben, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Insofern sind das Gesetz und die Verordnung für diese Kinder bis Ende 2017 noch anzuwenden.
Das Erziehungsgeld wird ab dem 13. Lebensmonat gezahlt und unterliegt keiner Einkommensprüfung. Die Höhe des Auszahlungsbetrages ist nach der Kinderzahl gestaffelt und beträgt für
das 1.Kind 150,00 € monatlich,
das 2.Kind 200,00 € monatlich,
das 3.Kind 250,00 € monatlich und
ab dem 4.Kind 300,00 € monatlich.
Antragsunterlagen und weitere Informationen erhalten die Erziehungsberechtigten bei der Stadtverwaltung Sondershausen, Fachbereich 4: Soziales, Jugend und Sport, Gebäude Schwan, Markt 4, 1.Etage, Zimmer 5 oder telefonisch unter 03632/622-182.