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So, 09:23 Uhr
02.08.2015
Immobilienmarkt

Vermieter nutzen weiter Bestellerprinzip

Wer seit 1. Juni in Deutschland einen Makler beauftragt, muss die Kosten dafür selbst tragen. Somit werden in der Regel die Vermieter zur Kasse gebeten und nicht mehr die Mieter. Dennoch sprechen sich 64 Prozent der Vermieter für die Einführung des Bestellerprinzips aus...


Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Umfrage von immowelt.de, einem der führenden Immobilienportale. Grund für die Zustimmung könnte sein, dass bereits vor der Einführung knapp jeder zweite Vermieter (49 Prozent) ohne Makler einen neuen Mieter für die eigenen vier Wände suchte. Weitere 23 Prozent beauftragten nur bei Bedarf einen Immobilienprofi. Lediglich gut jeder 10. Immobilienbesitzer überließ die Mietersuche komplett dem Makler.

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Auch wenn sie den Makler inzwischen selber bezahlen müssen, sind die meisten Wohnungseigentümer dazu bereit, ihn mit der Vermarktung ihrer Immobilie zu beauftragen. Die Ansprüche an die Immobilienprofis sind allerdings hoch: 6 von 10 Vermietern erwarten, dass Makler von der Anzeigenschaltung bis hin zur Wohnungsübergabe sämtliche Aufgaben übernehmen, sodass sie sich um nichts mehr kümmern müssen. Zudem erwarten Vermieter, dass die Immobilienprofis bei der Wahl der Mieter gute Menschenkenntnisse beweisen sowie den Papierkram rechtzeitig und rechtssicher erledigen (je 60 Prozent).

Neben dem Bestellerprinzip ist seit 1. Juni auch die Mietpreisbremse rechtskräftig. Eingeführt wurde sie bislang in Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Bayern, weitere Bundesländer werden folgen. Auch diese Gesetzesänderung findet bei der Mehrheit der Vermieter (68 Prozent) großen Anklang – und das, obwohl künftig sinkende Renditen auf sie zukommen könnten. 64 Prozent sind der Meinung, dass Vermietern die Mietpreisbremse zum Wohle der Allgemeinheit zumutbar ist.

Dass die großen Mietanstiege durch die Mietpreisbremse merklich gebremst werden, glaubt hingegen nur gut jeder 5. Vermieter. 42 Prozent gehen davon aus, dass es auch nach der Einführung noch ausreichend Schlupflöcher geben wird, um höhere Mieten durchzusetzen. Deswegen denkt auch knapp jeder 3. Vermieter (32 Prozent), dass Mieter durch das neue Gesetz finanziell nicht entlastet werden, 6 Prozent fürchten sogar, dass es den Mietanstieg weiter vorantreibt. Die überwiegende Mehrheit (84 Prozent) hält das neue Gesetz lediglich für ein Herumdoktern an den Symptomen, aber keine Lösung gegen den Wohnungsmangel.

Für die repräsentative Umfrage zur Mietpreisbremse und dem Bestellerprinzip wurden im Auftrag von immowelt.de deutschlandweit 514 Vermieter befragt.
Autor: red

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Kommentare
Seefelder Immobilien
02.08.2015, 18:26 Uhr
Immobilienmakler werden oftmals zu unrecht zum schwarzen Schaf und als gierig dargestellt.
Leider ist es so, dass der Gesetzgeber es den Immobilienmaklern schon immer sehr schwer gemacht hat seine Dienstleistung für die Kunden anzubieten.
Es war nur erlaubt, nach Abschluss eines Mietvertrages ein Honorar von den Kunden zu fordern.
Das führte dazu, dass man die Wohnung eventuell 10 oder mehr Mietinteressenten zeigte die für die Dienstleistung des Maklers nichts bezahlten. Der 11 Mietinteressent der die Wohnung dann anmietete bezahlt dann praktisch für die vorangegangen Besichtigungen bzw. Mietinteressenten mit.
Der Immobilienmakler wurde dadurch oftmals zu unrecht zum schwarzen Schaf und als gierig dargestellt.

Wir gehen nach der Gesetzesänderung neue Wege und bieten ausser dem Gesamtpaket Vermietung zu 1,19 Kaltmieten nun auch einen speziellen Akquise und Telefonservice für Vermieter zum Festpreis von 179,95 € an.
Dies wird von den Vermietern sehr gut angenommen.

Hans Peter Seefelder
Seefelder-Immobilien.de
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