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Mi, 14:12 Uhr
26.08.2015
Dicke Luft im Kühlregal

Künstliche Luft im Eis

Dicke Luft am Kühlregal: Manche Hersteller von Speiseeis fügen ihren Eissorten künstlich Luft zu. Verbraucherinnen und Verbraucher können das aber schwer erkennen – obwohl es Auswirkungen auf den am Regal angegebenen Grundpreis hat. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) setzt sich für einen nach Gewicht berechneten Grundpreis ein und fordert eine Änderung der Fertigpackungsverordnung...


Der Grundpreis am Regal im Supermarkt soll Verbrauchern beim Preisvergleich helfen. Die Fertigpackungsverordnung regelt, dass sich der Grundpreis bei festen Lebensmitteln auf das Gewicht pro 100 Gramm bezieht, bei flüssigen Lebensmitteln auf das Volumen pro 100 Milliliter.

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Für Speiseeis gilt eine Ausnahmeregelung, es zählt als fertig verpacktes, flüssiges Lebensmittel und so wird der Grundpreis nach Volumen berechnet. Das führt allerdings zur Verwirrung vieler Verbraucher am Kühlregal.

Luft im Eis sorgt dafür, dass das Eis cremig wird. Für Verbraucher ist aber nicht erkennbar ist, wie viel Luft die Hersteller ihrem Eis jeweils zugesetzt haben. Der Grundpreis erscheint bei Eissorten, bei denen wenig Luftaufschlag enthalten ist, vergleichsweise höher, da sie bei gleichem Gewicht weniger Volumen haben. Das verwirrt und ärgert preisbewusste Verbraucher und Hersteller, die Eis auf traditionelle Weise und ohne Luftaufschlag produzieren.

Fertigpackungsverordnung ändern

Der vzbv setzt sich daher für eine Änderung der Fertigpackungsverordnung ein. Die Ausnahmeregelung nach § 7 Nr. (2) sollte im Rahmen der für den Herbst 2015 vorgesehenen Novellierung der Verordnung abgeschafft werden. Der Grundpreis soll auch bei Speiseeis nach Gewicht berechnet werden, um Verbrauchern eine direkte Vergleichsmöglichkeit zu geben.

Die Lebensmittelinformationsverordnung der EU sieht ohnehin eine Kennzeichnung von Speiseeis nach Gewicht vor – mit der Abschaffung der Ausnahmeregelung wäre das dann auch in Deutschland umgesetzt.
Autor: red

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