Fr, 14:54 Uhr
28.08.2015
Landespolitik
Schnellere Verfahren
In einer gemeinsamen Pressekonferenz haben Innenminister Dr. Holger Poppenhäger (SPD) und Migrationsminister Dieter Lauinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) heute über Änderungen in der Organisation von Abschiebungen informiert...
Die derzeitige Flüchtlingssituation bedarf eines gemeinschaftlichen, zielgerichteten Handelns, erklärte Minister Poppenhäger im Vorfeld der Pressekonferenz.
Kernpunkt ist die Reduzierung der Kompetenzen der Zentralen Abschiebestelle (ZAS) im Landesverwaltungsamt. Die Ausländerbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten, die bereits jetzt die Abschiebungen in Gang setzen, senden ihre Prüfungen bislang an diese Stelle, wo sie noch einmal kontrolliert werden.
Diese doppelte rechtliche Prüfung ist ein überflüssiger Schritt, der die ZAS zu einem Nadelöhr im Prozess macht, so Lauinger. Uns geht es um eine Vereinfachung der Verwaltungsverfahren. Poppenhäger halte eine Neujustierung der Verwaltungsabläufe angesichts der ansteigenden Zugangszahlen von Asylbewerbern ebenfalls für notwendig. Die ZAS beim Landesverwaltungsamt werde, so der Minister, dennoch weiter ausgebaut, um als Serviceeinheit für die Umsetzung der Ausreisen und Abschiebungen weiterhin zur Verfügung stehen zu können.
Die Verwaltungspraxis hat gezeigt, dass die ZAS nie zu abweichenden Ergebnissen der Prüfung kam. Die kommunalen Ausländerbehörden sollen die Abschiebungen daher künftig ohne das Landesverwaltungsamt einleiten und durchführen können. Damit liegt die Kompetenz bei denen, die sich sowieso mit den einzelnen Fällen am besten auskennen, so Lauinger.
Die Kompetenzen der Ausländerbehörden im Asylverfahren erstrecken sich auch auf die Entscheidung, ob eine vorherige Ankündigung einer Abschiebung erfolgt oder nicht. Gerade die Vorortkenntnisse der Behörden sind für eine solche Entscheidung maßgeblich, betonte Minister Poppenhäger. Zugleich bekräftigte der Minister, dass die Landkreise und kreisfreien Städte auch weiterhin um unmittelbare Vollzugshilfe durch die Thüringer Polizei ersuchen können, um diese bei den anstehenden Aufgaben nicht allein zu lassen.
Autor: redDie derzeitige Flüchtlingssituation bedarf eines gemeinschaftlichen, zielgerichteten Handelns, erklärte Minister Poppenhäger im Vorfeld der Pressekonferenz.
Kernpunkt ist die Reduzierung der Kompetenzen der Zentralen Abschiebestelle (ZAS) im Landesverwaltungsamt. Die Ausländerbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten, die bereits jetzt die Abschiebungen in Gang setzen, senden ihre Prüfungen bislang an diese Stelle, wo sie noch einmal kontrolliert werden.
Diese doppelte rechtliche Prüfung ist ein überflüssiger Schritt, der die ZAS zu einem Nadelöhr im Prozess macht, so Lauinger. Uns geht es um eine Vereinfachung der Verwaltungsverfahren. Poppenhäger halte eine Neujustierung der Verwaltungsabläufe angesichts der ansteigenden Zugangszahlen von Asylbewerbern ebenfalls für notwendig. Die ZAS beim Landesverwaltungsamt werde, so der Minister, dennoch weiter ausgebaut, um als Serviceeinheit für die Umsetzung der Ausreisen und Abschiebungen weiterhin zur Verfügung stehen zu können.
Die Verwaltungspraxis hat gezeigt, dass die ZAS nie zu abweichenden Ergebnissen der Prüfung kam. Die kommunalen Ausländerbehörden sollen die Abschiebungen daher künftig ohne das Landesverwaltungsamt einleiten und durchführen können. Damit liegt die Kompetenz bei denen, die sich sowieso mit den einzelnen Fällen am besten auskennen, so Lauinger.
Die Kompetenzen der Ausländerbehörden im Asylverfahren erstrecken sich auch auf die Entscheidung, ob eine vorherige Ankündigung einer Abschiebung erfolgt oder nicht. Gerade die Vorortkenntnisse der Behörden sind für eine solche Entscheidung maßgeblich, betonte Minister Poppenhäger. Zugleich bekräftigte der Minister, dass die Landkreise und kreisfreien Städte auch weiterhin um unmittelbare Vollzugshilfe durch die Thüringer Polizei ersuchen können, um diese bei den anstehenden Aufgaben nicht allein zu lassen.