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Mi, 16:12 Uhr
02.09.2015
Politik im Landkreis

Entlastung Verwaltungsrat

Im Kreisausschuss des Kyffhäuserkreises ging es heute um die Entlastung des Verwaltungsrates der Kyffhäusersparkasse Artern – Sondershausen. Mit etwas Verspätung kam die Landrätin zu ihrer eigenen Kreisausschusssitzung. Grund, sie war bei einem Flüchtlingsgipfel in Erfurt. Im Anschluss an die Sitzung will sie darüber berichten.

Der Kreisausschuss empfahl einstimmig dem Kreistag, den Verwaltungsrat der Kyffhäusersparkasse Artern – Sondershausen Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 zu erteilen.

Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)

Der Verwaltungsrat trat im Jahr 2014 zu sechs Sitzungen zusammen und überwachte die Geschäftsführung des Vorstandes. Der Vorstand der Sparkasse informierte den Verwaltungsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über die aktuelle Geschäfts-, Ertrags- und Risikoentwicklung. Der Verwaltungsrat war in alle wesentlichen Entscheidungen der Sparkasse eingebunden und hat die ihm nach Gesetz und Satzung zukommenden Aufgaben wahrgenommen. Insbesondere wurde die Geschäfts- und Risikostrategie der Kyffhäusersparkasse sowie die Planung 2014 eingehend erörtert.

Der Kreditausschuss fasste in insgesamt vier Sitzungen die nach der Satzung und der Geschäftsanweisung vorgesehenen Beschlüsse.

Die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen hat den vom Vorstand zum 31. Dezember 2014 aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

In der Sitzung am 16. Juni 2015 hat der Verwaltungsrat der Kyffhäusersparkasse von dem Prüfungsergebnis Kenntnis genommen, den Jahresabschluss 2014 festgestellt, den Lagebericht gebilligt und beschlossen, 75 % des Jahresüberschusses (dies entspricht brutto einem Betrag von 476.117,49 Euro) an den Träger auszuschütten und den verbleibenden Jahresüberschuss (158.705,83 Euro) der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

Der Geschäftsbericht 2014 liegt den Kreistagsmitgliedern vor.

Die Entlastung des Verwaltungsrates ist originäre Aufgabe des Kreistages.

Entsprechend § 20 Absatz 5 Thüringer Sparkassengesetz wird vorgeschlagen, dem Verwaltungsrat der Sparkasse Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 zu erteilen.


Wesentliche Diskussionen gab es nicht.
Autor: khh

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