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Do, 12:05 Uhr
01.10.2015
Landespolitik

Ab 2016 keine Brenntage mehr

Ab dem 01.01.2016 gibt es in Thüringen keine sogenannten Brenntage für Gartenabfälle mehr. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes sind alle Thüringer Kommunen bereits seit dem 1. Januar 2015 verpflichtet, Bioabfälle, wozu auch pflanzliche Abfälle gehören, getrennt zu sammeln und zu verwerten...


Für die Bereitstellung entsprechender Abgabemöglichkeiten sind die Landkreise und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger verantwortlich. Das heißt, Gartenabfälle, die nicht im Garten z.B. durch Kompostierung verwertet werden, müssen durch die Kommunen verwertet werden. Ein Verbrennen von Abfällen - dies gilt für Gartenabfälle wie für alle anderen Abfälle auch - lässt das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes nur in Abfallverbrennungsanlagen zu.

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#Die getrennte Sammlung und Verwertung von Bioabfällen in Thüringen ist ein Beitrag zur Erhöhung der Ressourceneffizienz in diesem Bereich. Bioabfälle können entweder in Kompostierungsanlagen zu Kompost weiterverarbeitet oder in Biogasanlagen energetisch genutzt werden. Holzige Pflanzenabfälle können auch in Biomasseheizkraftwerken zur Energieerzeugung verwendet werden.

„Damit werden Grünschnitt, Holzabfälle und Zweige zu einer wertvollen Ressource, die wir sowohl stofflich als auch energetisch nutzen können“, sagte Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund. „So wird das Klima geschont und der Nachbar nicht mit Qualm belästigt.“ „Pflanzenabfälle sind kein Müll. Sie sollen und können weiter verwertet werden“, so die Ministerin.

Ausnahmen gibt es weiterhin für Pflanzenabfälle von kranken Pflanzen, die wie bisher mit einer entsprechenden Genehmigung des Pflanzenschutz-dienstes der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft verbrannt werden dürfen. Ebenso sind Brauchtumsfeuer sowie die Verwendung von trockenem Brennholz zum Kochen oder Grillen oder als Licht- und Wärmequelle in Brenn- und Feuerschalen ist weiterhin möglich, sofern dies nicht zu Gefahren oder Belästigungen führt und von den kommunalen Ordnungsbehörden erlaubt ist.

Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat für Fragestellungen zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle ein Merkblatt erstellt.

Hintergrund: Bis zum Ende des Jahres 2015 hat die Thüringer Pflanzenabfallverordnung eine sogenannte Allgemeinverfügung der Kommunen zugelassen. Damit konnten Kreise und kreisfreie Städte für bestimmte Zeiträume unter bestimmten Auflagen das Verbrennen von Gartenabfällen als Ausnahme in ihrer Kommune erlauben.

Viele Kreise haben bisher jedoch die Ausnahme zur Regel gemacht und das Verbrennen ohne weitere Prüfung im Frühjahr und im Herbst zugelassen. Die Thüringer Städte Eisenach (Innenbereich), Erfurt, Gera, Jena, Suhl und Weimar sowie der Ilmkreis haben das Verbrennen von Pflanzenabfällen schon bisher nicht erlaubt.

Das Verbrennen kann als Ausnahme im Einzelfall unter streng definierten Voraussetzungen derzeit durch das Landesverwaltungsamt genehmigt werden, wenn dem Bürger eine Überlassung an den Landkreis tatsächlich nicht möglich ist kann. Beabsichtigt ist zur Verbesserung der Bürgerfreundlichkeit der Regelung (kurze Wege, schnelle Entscheidung) eine Zuständigkeitsübertragung der Einzelfallentscheidung vom Thüringer Landesverwaltungsamt auf die Landkreise und kreisfreien Städte. Die Übertragung der Zuständigkeit bedarf aber einer Gesetzesänderung, diese kann noch im ersten Halbjahr 2016 kommen
Autor: red

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Kommentare
Kruemelmonster
01.10.2015, 12:39 Uhr
Na super
wie sieht das konkret für den Landkreis Nordhausen aus?
H.Buntfuß
01.10.2015, 13:29 Uhr
Kosten
Wie staffeln sich den die Kosten für die jeweiligen Abfällen? Sollte es möglich sein, das dieses kostenfrei geschieht, was ich nicht glauben kann?
Hans Dittmar
01.10.2015, 16:12 Uhr
Abfallgebühren werden steigen
So hätte die Überschrift richtig lauten müssen. Durch das Brennverbot wird der Anlauß auf die Annahmestellen groß. Das wiederrum bewirkt, dass die Preise für die Grünabfallkarte steigen wird, bzw. werden die Osterfeuer wieder größer oder es landet am Ende in der Umwelt. Die Abfallverwertenden Betriebe wollen Grasschnitt, Äpfel etc. Sachen die für die Biogasanlage vom Nutzen sind, doch aber keinen Grünschnitt. Das bedeutet Mehraufwand und führt zwangsläufig zu Kostensteigerungen.

Am Ende wird vermutlich eine Pedition für Brenntage für den ländlichen Raum ins Leben grufen. Ich bin mal gespannt!
----1
03.10.2015, 09:40 Uhr
Keine Brenntage?
Die die so ein Mist beschließen haben wohl nicht mal ein Garten.Aber wo für gibt es Brennschalen ich werde nichts irgendwo hin bringen um im entdefekt noch was dafür Bezahlen zu müssen die Herrschaften sind wohl langsam ziemlich Luftleer im Kopf.
Frage mich ernsthaft was die noch alles Verbieten wollen.
Solangsam geht es los ich bin stink sauer über solche Gesetze die haben eindeutig zuviel lange weile diese Herrschaften.
Solangsam platzt mir hier echt der Kragen.
So ein Volk!
Diese ignorante den Bringe ich mein gesamten Abfall vor Ihre Haustür.
Rainer Pech
09.12.2015, 14:55 Uhr
Verbot Grünabfallverbrennung
Welch ein Schwachsinn! Man kommt aus den Staunen nicht heraus was für Blödsinn sich manchmal die Politiker einfallen lassen. Ich müßte ca. 18 km (36 hin u.zurück)fahren, um Grünabfälle, wohlgemerkt getrocknet, los zu werden. Oder 3 (6 hin u.zurück) allerdings gegen Gebühren. Ich hoffe, daß die Gartenvereine auf die Barrikaden gehen, damit diese Verordnung wieder eingestampft wird. Sonst werden wieder Grünabfälle in Gottes freier Natur entsorgt. Liebe "Verschmutzer" nicht in der Natur entsorgen, sondern vor der Haustür dieser blöden Politiker. Ich werde weiterhin trockene Gartenabfälle verbrennen.
R.Pech Sohnstedt
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