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Do, 16:10 Uhr
01.10.2015
Sondershausen

Wie Abberufungsverfahren?

Wenn am Abend die Stadträte von Sondershausen zusammentreten wird es auch um die Abberufung der 1. Beigeordneten gehen. Hier noch einige rechtlichen Informationen vorab...

Wie Abberufungsverfahren? (Foto: Karl-Heinz Herrmann) Wie Abberufungsverfahren? (Foto: Karl-Heinz Herrmann) Auf der Tagesordnung der Stadtratsitzung steht heute auch der Tagesordungspunkt Abberufung der 1. Beigeordneten Cornelia Kraffzick (SPD). Über das Thema für und wieder wird sich kn nicht auslassen. Da gab es schon im Vorfeld genügend Meinungen, Stellungnahmen und Leserbriefe.

Eines muss man aber betonen, die mögliche Abwahl wurde von den Parteien, sieht man mal von der SPD untereinander ab, nicht genutz, um hier eine "politische Schlammschlacht" zu veranstalten.

Wie sieht das Abberufungsverfahren aus?
In einer ersten Runde muss heute der Stadtrat beschlussfähig sein und der Abberufungsantrag muss mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit die Zustimmung der Stadtratsmitglieder bekommen.

In einer zweiten Abstimmungsrunde muss der Stadtrat in einer zweiten Wahl ebenfalls mit Zwei-Drittel-Mehrheit der Abberufung zustimmen.

Wischen den beiden Wahlrunden müssen mindestens 14 Tage liegen. Zwar gibt es keine höchste Frist, wie lange die beiden Wahltage auseinander liegen sollen, aber es ist zu rechnen, dass die Kommunalverwaltung nicht zu lassen wird, wenn die Termine mehrere Monate auseinander liegen.

Wurden beide Wahlrunden mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit beendet, dann ist die Abberufung sofort rechtswirksam!

Über die finanzielle Abgeltung der ersten Beigeordneten ist dann die Stadt Sondershausen nicht mehr zuständig. Hier entscheiden andere Gremien (Pensionskasse u.ä.) wie das auf den rechtlichen Grundlagen erfolgt.
Autor: khh

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