Di, 10:27 Uhr
06.10.2015
Asylpolitik
Warum wir so viele?
In einer Sondersitzung hatte der Kreisausschuss vor gut einer Woche Empfehlungen zur Aufnahme von Flüchtlingen im Kyffhäuserkreis gegeben. Aus Gölligen kam eine Anfrage, warum bekommen wir mehr als andere Orte?
Über das Ergebnis der Kreisausschusssitzung am 25.9. hatte kn ausführlich berichtet (So könnten Flüchtlinge auf Kommunen aufgeteilt werden).
Die Betonung liegt auf "könnte". Landrätin Antje Hochwind (SPD) hatte aber auch klar gemacht, wir als Landkreis sind gesetzlich verpflichtet, die zugewiesenen Flüchtlinge im Landkreis unterzubringen. Auf der anderen Seite darf der Landkreis die Kommunen im Kreis nicht mit Auflagen über die Unterbringung zu belegen.
Der bei der Beratung beschlossene Unterbringungsschlüssel (Empfohlener Unterbringungsschlüssel), der anschließenden den Bürgermeistern übergeben wurde, hat einen emphlenden Charakter und soll an die Solidarität der Kommunen appellieren. Die in den Zahlenmaterial genannten Flüchtlingszahlen beruhten auf Prognosen und die wurden prozentual (rund 5 Prozent) auf die Kommunen umgerechnet.
Unabhängig von den Empfehlungen kann es aber zu deutlichen Abweichungen kommen. Bei der Unterbringung wird der Landkreis bevorzugt auf Gebäude zurückgreifen, die im Besitz des Landkreises sind. Hier muss der Landkreis nicht extra auch noch Mietkosten aufwenden, so Verwaltungsleiter Dr. Heinz Ulrich Thiele in einem Gespräch mit kn. Im Visier deshalb immer wieder leerstehende Schulen, die im Bestand des Landkreises sind.
Unter diesem Aspekt wurde auch die ehemalige Schule Göllingen ausgewählt, für die nach ersten Schätzungen 120 Flüchtlinge untergebracht werden können. Werden solche Gebäude genutzt, kommt es natürlich bei voller Kapazitätsauslastung zu erhöhten prozentualen Anteilen im Vergleich zur Bevölkerungszahl.
Im Falle der ehemaligen Schule Göllingen sagte Dr. Thiele, die ehemalige Schule Göllingen soll in mehreren zeitlich getrennten Stufen belegt werden. Angedacht sind Zahlen von rund 30 Personen pro Stufe.
Ähnliche Probleme kann es in anderen Gemeinden kommen, wenn leerstehende Schulen, oder auch Kindereinrichtungen (meist im Besitz der Kommunen) genutzt werden sollen.
Autor: khhÜber das Ergebnis der Kreisausschusssitzung am 25.9. hatte kn ausführlich berichtet (So könnten Flüchtlinge auf Kommunen aufgeteilt werden).
Die Betonung liegt auf "könnte". Landrätin Antje Hochwind (SPD) hatte aber auch klar gemacht, wir als Landkreis sind gesetzlich verpflichtet, die zugewiesenen Flüchtlinge im Landkreis unterzubringen. Auf der anderen Seite darf der Landkreis die Kommunen im Kreis nicht mit Auflagen über die Unterbringung zu belegen.
Der bei der Beratung beschlossene Unterbringungsschlüssel (Empfohlener Unterbringungsschlüssel), der anschließenden den Bürgermeistern übergeben wurde, hat einen emphlenden Charakter und soll an die Solidarität der Kommunen appellieren. Die in den Zahlenmaterial genannten Flüchtlingszahlen beruhten auf Prognosen und die wurden prozentual (rund 5 Prozent) auf die Kommunen umgerechnet.
Unabhängig von den Empfehlungen kann es aber zu deutlichen Abweichungen kommen. Bei der Unterbringung wird der Landkreis bevorzugt auf Gebäude zurückgreifen, die im Besitz des Landkreises sind. Hier muss der Landkreis nicht extra auch noch Mietkosten aufwenden, so Verwaltungsleiter Dr. Heinz Ulrich Thiele in einem Gespräch mit kn. Im Visier deshalb immer wieder leerstehende Schulen, die im Bestand des Landkreises sind.
Unter diesem Aspekt wurde auch die ehemalige Schule Göllingen ausgewählt, für die nach ersten Schätzungen 120 Flüchtlinge untergebracht werden können. Werden solche Gebäude genutzt, kommt es natürlich bei voller Kapazitätsauslastung zu erhöhten prozentualen Anteilen im Vergleich zur Bevölkerungszahl.
Im Falle der ehemaligen Schule Göllingen sagte Dr. Thiele, die ehemalige Schule Göllingen soll in mehreren zeitlich getrennten Stufen belegt werden. Angedacht sind Zahlen von rund 30 Personen pro Stufe.
Ähnliche Probleme kann es in anderen Gemeinden kommen, wenn leerstehende Schulen, oder auch Kindereinrichtungen (meist im Besitz der Kommunen) genutzt werden sollen.

