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Mi, 16:04 Uhr
07.10.2015
Aus der Kommunalpolitik

Veränderung der Geschäftsordnung geplant

Um die Änderung der Geschäftsordnung für den Kreistag und die Ausschüsse des Kyffhäuserkreises ging es heute im Kreisausschuss. Dabei geht es um die Kompetenzerweiterung...

Der Kreisausschuss empfahl einstimmig dem Kreistag, die Geschäftsordnung für den Kreistag und die Ausschüsse des Kyffhäuserkreises zu beschließen.

Aus der Begrüdnung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)

Gemäß § 112 (§ 34) der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) ist jeder Kreistag verpflichtet, eine Geschäftsordnung zu beschließen. Im Rahmen der Organisationseinheit als wichtiger Bestandteil des Selbstverwaltungsrechtes des Kreises, stellt dies eine Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dar.

Der Kreistag des Kyffhäuserkreises hat in seiner Sitzung am 24.06.2015 die Geschäftsordnung für den Kreistag und die Ausschüsse des Kyffhäuserkreises für die laufende Wahlperiode beschlossen.

Die Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:

- § 25 Abs. 2: Der Kreisausschuss beschließt über:
- über- und außerplanmäßige Ausgaben über mehr als 50.000 EUR bis zu 1.500.000 EUR
- Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten im Wert über 3.000 EUR bis zu 100.000 EUR, (gem. § 8 der Hauptsatzung entscheidet die Landrätin bis 3.000 EUR; damit wird die Regelung nochmals genau festgelegt)

Im Rahmen des vorliegenden Beschlussvorschlages wird der Kreisausschuss ermächtigt, abschließend über überplanmäßige Ausgaben von mehr als 50.000 Euro bis zu 1.500.000 Euro zu entscheiden. Unter 50.000 Euro entscheidet gemäß unserer Hauptsatzung die Landrätin.

Diese deutliche Kompetenzerweiterung des Kreisausschusses bei der Beschlussfassung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben wird durch die Flüchtlingsproblematik sowie durch wechselnden und ständig sich verändernden Anforderungen im Jugend- und Sozialbereich begründet. Damit gilt auch weiter, dass das Transparenzgebot enthalten bleibt: über- und außerplanmäßige Aufgaben sind kein Geschäft der laufenden Verwaltung. In jeder Beschlussvorlage sind entsprechende Deckungsquellen anzugeben.


Wesentliche Diskussionen gab es nicht.
Autor: khh

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