Sa, 16:03 Uhr
10.10.2015
Versicherungen
Wissenswertes für Auszubildende und Berufsanfänger
Spätestens nach dem Schulabschluss oder zu Beginn der Lehre, müssen sich Auszubildende mit dem Thema Versicherungen beschäftigen. Die Verbraucherzentrale Thüringen gibt Hinweise, welche Versicherungen wichtig sind und worauf dabei zu achten ist...
Am wichtigsten ist natürlich die Krankenversicherung. In der Regel sind Lehrlinge oder Berufsanfänger pflichtversichert in einer gesetzlichen Krankenkasse. Es gilt dabei der feste Beitragssatz von 14,6 Prozent des Monatsgehalts, plus Zusatzbeitrag, den Krankenkassen frei bestimmen können.
Bei der Wahl der Krankenkasse sollte der Beitragssatz nicht das alleinige Entscheidungskriterium sein, sagt Andreas Behn, Referatsleiter für Finanzen bei der Verbraucherzentrale Thüringen. Die Aspekte Beratung, Erreichbarkeit oder das Leistungsspektrum sollten Berufsanfänger ebenfalls beachten.
Unbedingt notwendig ist eine private Haftpflichtversicherung, so Andreas Behn. Sie springt ein, wenn man als Fußgänger einen Unfall verursacht oder mit dem Einkaufswagen ein Auto schrammt. Manchmal sind Auszubildende noch bei den Eltern mitversichert. In jedem Fall lohnt eine Prüfung, ob der Versicherungsschutz noch vorhanden ist, sagt Behn. Falls nicht, sollten Lehrlinge unbedingt eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen.
Ein oftmals sinnvoller Schutz ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung, so Behn. Diese greift bspw. bei krankheits- oder berufsbedingter Invalidität, denn beim Berufsstart bestehen keine Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung. Bei geringerem Einkommen, empfiehlt der Verbraucherschützer, sich zu Alternativen.
Eher selten lohnt sich eine Hausratversicherung, vor allem, wenn die erste eigene Wohnung eher spärlich eingerichtet ist. Auszubildende, die eher einen hochwertigeren Hausrat haben, sollten jedoch über diese Versicherungsart nachdenken, so Finanzexperte Behn. Dann ist die Einrichtung bspw. bei Einbrüchen, Bränden oder Rohrbrüchen versichert.
Eine anbieterunabhängige Beratung zu Versicherungen und Co. bietet die Verbraucherzentrale Thüringen an. Persönliche Beratungstermine können telefonisch unter 0361 55514-0 vereinbart werden, für die Beratungsstellen in Altenburg, Erfurt, Gera, Heilbad Heiligenstadt, Nordhausen, Jena und Mühlhausen.
Autor: redAm wichtigsten ist natürlich die Krankenversicherung. In der Regel sind Lehrlinge oder Berufsanfänger pflichtversichert in einer gesetzlichen Krankenkasse. Es gilt dabei der feste Beitragssatz von 14,6 Prozent des Monatsgehalts, plus Zusatzbeitrag, den Krankenkassen frei bestimmen können.
Bei der Wahl der Krankenkasse sollte der Beitragssatz nicht das alleinige Entscheidungskriterium sein, sagt Andreas Behn, Referatsleiter für Finanzen bei der Verbraucherzentrale Thüringen. Die Aspekte Beratung, Erreichbarkeit oder das Leistungsspektrum sollten Berufsanfänger ebenfalls beachten.
Unbedingt notwendig ist eine private Haftpflichtversicherung, so Andreas Behn. Sie springt ein, wenn man als Fußgänger einen Unfall verursacht oder mit dem Einkaufswagen ein Auto schrammt. Manchmal sind Auszubildende noch bei den Eltern mitversichert. In jedem Fall lohnt eine Prüfung, ob der Versicherungsschutz noch vorhanden ist, sagt Behn. Falls nicht, sollten Lehrlinge unbedingt eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen.
Ein oftmals sinnvoller Schutz ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung, so Behn. Diese greift bspw. bei krankheits- oder berufsbedingter Invalidität, denn beim Berufsstart bestehen keine Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung. Bei geringerem Einkommen, empfiehlt der Verbraucherschützer, sich zu Alternativen.
Eher selten lohnt sich eine Hausratversicherung, vor allem, wenn die erste eigene Wohnung eher spärlich eingerichtet ist. Auszubildende, die eher einen hochwertigeren Hausrat haben, sollten jedoch über diese Versicherungsart nachdenken, so Finanzexperte Behn. Dann ist die Einrichtung bspw. bei Einbrüchen, Bränden oder Rohrbrüchen versichert.
Eine anbieterunabhängige Beratung zu Versicherungen und Co. bietet die Verbraucherzentrale Thüringen an. Persönliche Beratungstermine können telefonisch unter 0361 55514-0 vereinbart werden, für die Beratungsstellen in Altenburg, Erfurt, Gera, Heilbad Heiligenstadt, Nordhausen, Jena und Mühlhausen.