Fr, 12:01 Uhr
16.10.2015
kn-Forum
Nach Einvernehmen nun Klage?
Vorweg: Ich würde Herrn Häßler einen Sieg über die selbstherrliche Verwaltungsspitze mit dem kraftstrotzend-selbstbewußten Zentralamtsleiter als Frontmann – verantwortlich u.a. für Personalangelegenheiten - von Herzen gönnen! Aber es stellen sich doch einige Fragen, so ein Leserbrief, der kn erreichte...
Erinnern wir uns: Vor Beginn des 2-stufigen Abwahlverfahrens herrschte angeblich Einvernehmen, d.h. Herr Häßler war mit seiner Abwahl einverstanden!
Dieses Einverständnis hatte er sich erkauft, indem der zeitliche Ablauf zu seinen Bedingungen stattfand, was offenkundig etwas mit seinen Versorgungsansprüchen zu tun haben musste.
Ein Vorgang, der anderswo mit Sicherheit für mehr öffentliches Interesse und Nachfragen
gesorgt hätte! Warum also jetzt dieser Sinneswandel? Es wird Herrn Häßler wohl kaum um eine Wiedereinstellung gehen…
Dass er sich seiner Sache relativ sicher ist, davon kann man ausgehen. Als langjähriger Chef der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke sollte er über ausreichend kommunalpolitische und verwaltungsrechtliche Erfahrung verfügen, die genannten Formfehler im Verfahren - womöglich sogar ohne Rechtsbeistand - zu finden.
Es dürfte für ihn so eine Art innerer Vorbeimarsch sein, es jetzt denjenigen noch mal zeigen zu können, die seine Abwahl betrieben haben. Und ganz nebenbei (oder doch nicht so ganz) geht es dabei sicher wieder ums Geld! Wer haftet eigentlich dafür, wenn jetzt erneut Ausgaben in vermutlich nicht unerheblicher Größenordnung- wohlgemerkt aufgrund eines Formfehlers der Verwaltung - auf den Landkreis zukommen?
Natürlich ist auch die Frage erlaubt, was ein Wort eines hohen Wahlbeamten wert ist, das er seiner Vorgesetzten gegeben hat - oder war es doch ganz anders?
Wenn die Presse nicht nur Hofberichterstattung betreibt, hätte sie hier doch mal was zu recherchieren.
Herbert Knischka
Autor: khhErinnern wir uns: Vor Beginn des 2-stufigen Abwahlverfahrens herrschte angeblich Einvernehmen, d.h. Herr Häßler war mit seiner Abwahl einverstanden!
Dieses Einverständnis hatte er sich erkauft, indem der zeitliche Ablauf zu seinen Bedingungen stattfand, was offenkundig etwas mit seinen Versorgungsansprüchen zu tun haben musste.
Ein Vorgang, der anderswo mit Sicherheit für mehr öffentliches Interesse und Nachfragen
gesorgt hätte! Warum also jetzt dieser Sinneswandel? Es wird Herrn Häßler wohl kaum um eine Wiedereinstellung gehen…
Dass er sich seiner Sache relativ sicher ist, davon kann man ausgehen. Als langjähriger Chef der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke sollte er über ausreichend kommunalpolitische und verwaltungsrechtliche Erfahrung verfügen, die genannten Formfehler im Verfahren - womöglich sogar ohne Rechtsbeistand - zu finden.
Es dürfte für ihn so eine Art innerer Vorbeimarsch sein, es jetzt denjenigen noch mal zeigen zu können, die seine Abwahl betrieben haben. Und ganz nebenbei (oder doch nicht so ganz) geht es dabei sicher wieder ums Geld! Wer haftet eigentlich dafür, wenn jetzt erneut Ausgaben in vermutlich nicht unerheblicher Größenordnung- wohlgemerkt aufgrund eines Formfehlers der Verwaltung - auf den Landkreis zukommen?
Natürlich ist auch die Frage erlaubt, was ein Wort eines hohen Wahlbeamten wert ist, das er seiner Vorgesetzten gegeben hat - oder war es doch ganz anders?
Wenn die Presse nicht nur Hofberichterstattung betreibt, hätte sie hier doch mal was zu recherchieren.
Herbert Knischka
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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