Fr, 13:30 Uhr
23.10.2015
Meldungen aus der Region
Meldungen aus den Behörden
Eine Einwohnerversammlung für den Ortsteil Oberspier steht ins Haus und die Stadt Bad Frankenhausen informirt zum neuen Bundesmeldegesetz - Veröffentlichung von Geburtstagen im Amtsblatt und in der Tagespresse...
Am Montag, dem 26. Oktober 2015, um 19.00 Uhr, findet im Mehrzweckgebäude am Sportplatz für die Einwohner des Sondershäuser Ortsteiles Oberspier eine öffentliche Einwohnerversammlung statt.
Durch die Verwaltung erfolgen Informationen zu allgemeinen Schwerpunkten. Die Anwesenden können aber auch sie interessierende Themen ansprechen. Die Einwohner des Ortsteiles Oberspier sind zu dieser Einwohnerversammlung herzlich eingeladen.
Wir möchten unsere Bürger darüber informieren, dass ab den 01.11.2015 nur noch die Geburtstage ab dem 70. und jeder fünfte weitere Geburtstag veröffentlicht werden.
Die Bürger, die keine Veröffentlichung ihres Altersjubiläums wünschen, werden gebeten, dies dem Einwohnermeldeamt der Stadt Bad Frankenhausen mitzuteilen.
Ein Formular (Widerspruch zur Veröffentlichung) hierzu erhalten Sie dort.
Wurde bereits ein Widerspruch eingelegt, braucht der Widerspruch nicht erneut beantragt zu werden.
Autor: khhEinwohnerversammlung für den Ortsteil Oberspier
Am Montag, dem 26. Oktober 2015, um 19.00 Uhr, findet im Mehrzweckgebäude am Sportplatz für die Einwohner des Sondershäuser Ortsteiles Oberspier eine öffentliche Einwohnerversammlung statt.
Durch die Verwaltung erfolgen Informationen zu allgemeinen Schwerpunkten. Die Anwesenden können aber auch sie interessierende Themen ansprechen. Die Einwohner des Ortsteiles Oberspier sind zu dieser Einwohnerversammlung herzlich eingeladen.
Neues Bundesmeldegesetz - Veröffentlichung von Geburtstagen im Amtsblatt und in der Tagespresse - Meldung der Stadt Bad Frankenhausen
Wir möchten unsere Bürger darüber informieren, dass ab den 01.11.2015 nur noch die Geburtstage ab dem 70. und jeder fünfte weitere Geburtstag veröffentlicht werden.
Die Bürger, die keine Veröffentlichung ihres Altersjubiläums wünschen, werden gebeten, dies dem Einwohnermeldeamt der Stadt Bad Frankenhausen mitzuteilen.
Ein Formular (Widerspruch zur Veröffentlichung) hierzu erhalten Sie dort.
Wurde bereits ein Widerspruch eingelegt, braucht der Widerspruch nicht erneut beantragt zu werden.