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Mi, 22:36 Uhr
21.10.2015
Kommunalpolitik

Organisation am „Unstrut-Radweg“


Auf dem Programm der Kreistagssitzung stand heute die Aufhebung und Abwicklung der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft (KAG) „Unstrut-Radweg“ um damit die Wandlung zum Beitritt des Kyffhäuserkreises zum Verein Unstrutradweg e.V. möglich zu machen...


Der Kreistag stimmt einstimmig der Auflösung der KAG Unstrut-Radweg zu.

Der Kreistag beauftragte die Landrätin in der Beteiligtenversammlung zum Zwecke der Auflösung für die Aufhebung und Abwicklung der KAG zu stimmen und die Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarung zu unterzeichnen.


Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD):

Der Kyffhäuserkreis hat sich mit Beschluss des Kreistages Nr. 2006/4/030 vom 19.7.2006 zum Beitritt zur Kommunalen Arbeitsgemeinschaft nach § 5 Thür KGG „AG Unstrut-Radweg“ entschlossen. Der Landrat wurde beauftragt, den öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Bildung einer Kommunalen Arbeitsgemeinschaft nach § 5 Thür KGG „AG Unstrut-Radweg“ zu unterzeichnen. Die KAG wurde mit Wirkung vom 01.11.2006 gegründet.

Nach vielen erfolgreichen Jahren interkommunaler Zusammenarbeit stellte sich bei unterschiedlichen Gelegenheiten immer wieder heraus, dass der Mangel einer Rechtspersönlichkeit einer KAG zu organisatorischen und bürokratischen Hürden führt, die die gemeinsame Zielerreichung unnötig erschweren und die Partner besser in einer Vereinsstruktur zusammenarbeiten können.

Deshalb sind die Beteiligten zu dem Entschluss gelangt, die Aufhebung der KAG schnellstmöglich zu erreichen und die Auflösung der KAG gemäß § 10 des „öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Bildung einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft nach § 5 Thür KGG ‚AG Unstrut-Radweg’“ mit Wirkung zum 31.12.2015 zu beschließen.

Eine entsprechende Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarung regelt die Auseinandersetzung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.


Aus der Diskussion

Wesentliche Diskussionen gab es nicht.

Beitritt des Kyffhäuserkreises zum Verein Unstrutradweg e.V.

Der Kreistag beschloss einstimmig den Beitritt des Kyffhäuserkreises zum Verein Unstrutradweg e.V. mit Wirkung vom 01.01.2016

Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD):

Am 30.10.2002 hat der Kreistag das Konzept der überregionalen Fuß-, Rad- und Wasserwanderwege sowie der touristischen Straßen des Kyffhäuserkreises beschlossen (Beschluss Nr.:2002/3764).

Auf der Grundlage dieses Beschlusses und dem dazugehörigen Maßnahmekatalog werden planmäßig und kontinuierlich die überregionalen Radwege ausgebaut.
Der Unstrutradweg konnte inzwischen von der Quelle bei Kefferhausen bis zur Mündung bei Naumburg durchgängig fertig gestellt werden.

Der Unstrutradweg ist ein überregionaler Radfernweg im Thüringer Radverkehrsnetz und für die touristische Erschließung des Kyffhäuserkreises von elementarer Bedeutung. Jährlich nutzen rund 50.000 Radfahrer diesen Flussradweg. Aus diesem Grund engagiert sich der Kyffhäuserkreis seit über zehn Jahren mit vielen anderen Anrainerkommunen für eine gemeinschaftliche Weiterentwicklung des Radweges.

Zur Vermarktung des gesamten Radweges wurde am 01.11.2006 die überregionale Kommunale Arbeitsgemeinschaft Unstrutradweg gegründet. Mit Beschluss Nr.: 2006/4/030 vom 19.07.2006 beschloss der Kreistag den Beitritt des Kyffhäuserkreises zur KAG Unstrutradweg.

Dank der gemeinsamen und einheitlichen Marketingmaßnahmen konnte der Bekanntheitsgrad des Unstrutradweges erheblich verbessert werden.

Inzwischen hat sich die Organisationsform einer Kommunalen Arbeitsgemeinschaft als ungeeignet für die Vermarktung einer touristischen Destination erwiesen.
Vor allem die Tatsache, dass eine Kommunale Arbeitsgemeinschaft keine eigene Rechtsperson darstellt und damit keine verbindlichen Rechtsgeschäfte abschließen und keine Fördergelder einwerben darf, hat sich als äußerst nachteilig für den angestrebten Zweck, die Vermarktung des Unstrutradweges herausgestellt.

Die Mitglieder der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Unstrutradweg haben daher einmütig beschlossen, die KAG aufzulösen und die gemeinsame erfolgreiche Arbeit in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins weiter fortzuführen. Dies hat zudem den Vorteil, dass künftig stärker als bisher touristische Leistungsträger in die Arbeit einbezogen werden können.

Das Vermögen der KAG Unstrutradweg wird bei Auflösung der KAG in das Vermögen des Vereins Unstrutradweg e.V. überführt.

Die vorgesehene Beitragsordnung orientiert sich an den bisher gezahlten Mitgliedsbeiträgen zur Kommunalen Arbeitsgemeinschaft.

Parallel zur Vereinsgründung wird die Auflösung der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Unstrutradweg betrieben, so dass die im Haushalt bisher geplanten Mittel (Haushaltsstelle 01.7901.6610) als Vereins-Mitgliedsbeitrag zur Verfügung stehen.



Aus der Diskussion

Wesentliche Diskussionen gab es nicht.
Autor: khh

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