Sa, 00:38 Uhr
07.11.2015
Neues aus Bad Frankenhausen
Vorschläge für Auszeichnungen
In Bad Frankenhausen können wieder Anträge für die Auszeichnung mit dem Ehrenpreis der Stadt Bad Frankenhausen für vorbildliches ehrenamtliches Engagement eingereicht werden. Dazu diese Meldung...
Entsprechen des Beschlusses des Stadtrates Bad Frankenhausen vom 28.September 2006, Beschluss – Nr. 291-12/06, besteht die Möglichkeit, das verdienstvolle Wirken von Bürgern, Unternehmen, Vereinen und Einrichtungen zum Wohle der Stadt und ihrer Menschen mit dem Ehrenpreis der Stadt Bad Frankenhausen für vorbildliches ehrenamtliches Engagement zu würdigen. (Einsendeschluss: 31. Dezember 2015 bei der Stadtverwaltung Bad Frankenhausen, Markt 1, 06567 Bad Frankenhausen)
Die Satzung über die Ehrenauszeichnung verdienter Persönlichkeiten der Stadt Bad Frankenhausen (Ehrenauszeichnungssatzung-EAuszS-BFH)
finden Sie im Internet unter folgender Adresse:
http://www.bad-frankenhausen.de/rathaus-behoerden/rathaus/stadtrat/ortsrecht/
Name und Anschrift des Antragstellers:
Autor: khhEntsprechen des Beschlusses des Stadtrates Bad Frankenhausen vom 28.September 2006, Beschluss – Nr. 291-12/06, besteht die Möglichkeit, das verdienstvolle Wirken von Bürgern, Unternehmen, Vereinen und Einrichtungen zum Wohle der Stadt und ihrer Menschen mit dem Ehrenpreis der Stadt Bad Frankenhausen für vorbildliches ehrenamtliches Engagement zu würdigen. (Einsendeschluss: 31. Dezember 2015 bei der Stadtverwaltung Bad Frankenhausen, Markt 1, 06567 Bad Frankenhausen)
Die Satzung über die Ehrenauszeichnung verdienter Persönlichkeiten der Stadt Bad Frankenhausen (Ehrenauszeichnungssatzung-EAuszS-BFH)
finden Sie im Internet unter folgender Adresse:
http://www.bad-frankenhausen.de/rathaus-behoerden/rathaus/stadtrat/ortsrecht/
Name und Anschrift des Antragstellers:
