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Do, 14:38 Uhr
19.11.2015
Änderung des Bausparkassengesetzes

Sparer und Kreditnehmer besser schützen

Das Bausparkassengesetz soll umfassend angepasst werden. Anlass ist auch das lang anhaltende niedrige Zinsniveau. Mit dem „Zweiten Gesetz zur Änderungen des Gesetzes über Bausparkassen“ sollen aber auch Regeln zementiert werden...


... mit denen Verbraucher gegenüber dem Kreditgeber rechtlich schlechter da stehen als bei herkömmlichen Baufinanzierungen. Das darf nicht passieren, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

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Bausparkassen wurden konzipiert, um unabhängig von Marktzinsschwankungen günstige und stabile Baufinanzierungsangebote gestalten zu können. Sie können aber schon lange nicht mehr wirklich unabhängig vom Markt operieren, wie es für sie mit ihrem Status als Sonderbank angedacht wurde.

„Das Problem ist, dass die Bausparkassen zwar viel Geld ansammeln, aber momentan zu wenig mit ihrem Kernprodukt – dem Bauspardarlehen – verdienen. Dafür gibt es zu viel Konkurrenz durch derzeit sehr billige Baudarlehen am Markt. Das ist auch ein Grund, warum Bausparkassen Kunden mit noch hoch verzinsten Sparverträgen unzulässige Kündigungen loswerden wollen“, so Frank-Christian Pauli, Referent im Team Finanzen beim vzbv.

Das neue Gesetz schafft zwar kein neues Kündigungsrecht, will aber vorgeben, dass Kunden einer Bausparkasse Mitglieder einer „Zweckspargemeinschaft“ sind. Außerdem lässt das Gesetz weitere Möglichkeiten zur einseitigen Veränderung bestehender Verträge mit Zustimmung der Finanzaufsicht zu.

„Bausparkassen können nur existieren, wenn sie ständig neue Bausparer finden. Daher ist es kontraproduktiv, mit solchen Maßnahmen das Vertrauen von Verbraucherinnen und Verbrauchern in die Konditionen von Bausparkassen zu beeinträchtigen“, so Frank-Christian Pauli. Mit der fiktiven Zweckspargemeinschaft würden heute schon durch die Rechtsprechung Entgelte von Bausparkassen für zulässig befunden, die für alle anderen Kreditgeber höchstrichterlich bereits verboten wurden.

Zwar müsse der Gesetzgeber auf die Besonderheiten dieser Finanzinstitute eingehen, aber dabei dennoch die Interessen auseinanderhalten. Vertragszusagen dürften nicht ohne besondere Not geändert werden können. Und Bausparkassen als Anbieter dürfen nicht weiter pauschal über das Bild einer „Zweckspargemeinschaft“ ihr eigenes Geschäftsinteresse als das Interesse aller ihrer Kunden definieren können, dem sich Kunden individuell unterzuordnen haben.

Schutz bei Abwicklung einer Bausparkasse

Das Gesetz regelt auch, was geschieht, wenn eine Bausparkasse abgewickelt werden muss. Der vzbv fordert, den Schutz der Verbraucher, die sich in einer Bausparfinanzierung befinden, zu verbessern.

Das ist besonders relevant bei einer Kombifinanzierung. Hier müssen Kunden nicht warten, bis sie den Kredit bekommen. Denn man spart parallel zum Darlehen und zahlt dafür in der ersten Phase keinen Cent für das Darlehen zurück, sondern nur in den Sparvertrag ein. Wenn in dieser Situation eine Bausparkasse abgewickelt würde, gibt es ein Problem. Denn das Darlehen lässt sich ohne die einkalkulierten Sparzinsen und eine günstige Anschlussfinanzierung nicht zu den kalkulierten Kosten wieder zurückzahlen.

Alle Forderungen des vzbv finden Sie in der Stellungnahme zum Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen „Bausparkassen – Verbraucher als Sparer und Kreditnehmen schützen“.
Autor: red

Kommentare
Kritiker2010
19.11.2015, 18.13 Uhr
Bausparverträge oft Mogelpackung
Achtung bei Bausparverträgen

Ganz gleich wie auch immer in Zukunft die rechtliche Grundlage für Baussparkassen aussehen mag, so kann ich doch nur jedem empfehlen, Immobilien heute nicht über eine Bausparkasse zu finanzieren, sondern das mit einem ganz normalen Annuitäten-Darlehen einer Bank oder Sparkasse zu tun.

All zu oft kommt nämlich erst nach Jahren die schreckliche Erkenntnis, dass sich die Schulden trotz regelmäßiger Zahlung kaum verringert haben. In einem mir bekannten Fall ist dies besonders tragisch, da hier ein Ehepaar bereits seit 20 Jahren für Bausparverträge zahlte aber seinen Immobilien-Kredit damit kaum getilgt hat. Nach dem Tod eines Ehepartners scheint es nun unrealistisch, dass der Hinterbliebene die Restschuld zu Lebzeiten noch abzahlen kann.
Da viele Vermittler von Bausparverträgen scheinbar selbst nicht wissen, wie dieses Produkt funktioniert oder es Ihren Kunden vielleicht bewusst vorenthalten, möchte ich kurz über die mitunter teuren Unterschiede zwischen einem Baussparvertrag und einem normalen Bankdarlehen aufklären.

Bei einem normalen Bankdarlehen (Annuitäten-Darlehen) werden zur Kreditsumme die Zinsen über die gesamte Laufzeit hinzugerechnet. Dieser Gesamtbetrag wird dann in gleich hohe monatliche Raten aufgeteilt. Anfangs besteht der größte Teil einer Rate meist noch aus Zinsen. Während der Dauer der Rückzahlung ändert sich jedoch das Verhältnis, sodass man mit jeder weiteren Rate immer etwas weniger Zinsen und etwas mehr Tilgung bezahlt und damit einerseits die Restschuld mit jeder Rate kleiner wird und die Tilgung über die Laufzeit immer schneller erfolgt.

Bei einem Baussparvertrag zahlt man in der Regel zwar auch eine monatliche Rate, von der ebenfalls ein Teil zur Zahlung der Kredit-Zinsen genutzt wird, der andere Teil fließt jedoch nicht direkt in die Tilgung, sondern spart ein Guthaben an, dass sogar verzinst wird. Zum Ende der Laufzeit des Bausparvertrages wird dieses Guthaben dann verwendet, um einen Teil des Darlehens zu tilgen. Hört sich erst mal gut an.
Problematisch dabei sind jedoch die folgenden 4 Aspekte:
1. Die Guthaben-Zinsen sind nominal (also als Betrag in Euro) weit geringer, als die Schuld-Zinsen durch den Kredit
2. Bis zur Zuteilung des Bausparvertrages (z.B. 10 Jahre) bleibt die Restschuld in voller Höhe erhalten
3. Während der ganzen Zeit zahlt man Zinsen für den vollen Kreditbetrag, weil nicht getilgt wird
4. Als Köder werden Anschlussdarlehen mit besonders günstigem Zinssatz in Aussicht gestellt. Jedoch lagen die marktüblichen Zinsen in den vergangenen Jahren oft sogar weit unter diesen teuer erkauften Sonderkonditionen.

Als Resultat bleibt trotz ggf. gleicher hoher monatlicher Zahlungen am Ende der Laufzeit des Bausparers eine sehr viel höhere Restschuld, als bei einem Bankdarlehen. Und dabei geht es nicht nur um eine Hand voll Euro!

Der Vollständigkeit halber soll noch erwähnt werden, dass in der Regel bei beiden Finanzierungsformen noch "Bearbeitungsgebühren" entstehen.

Generell, aber umso mehr beim aktuell niedrigen Zinsniveau, muss ich deshalb jedem von einem Bausparvertrag zur Finanzierung eine Immobile abraten.

Möglicherweise ärgern sich die Klinkenputzer der Bauspargilde über diesen Beitrag. Aber vielleicht verstehen sie ja nun auch, welche Mogelpackung sie da verkaufen.

Und ganz nebenbei, hilft es der lokalen Wirtschaft sicher mehr, wenn das eingesparte Geld hier verkonsumiert wird, anstatt damit in Frankfurt, Ludwigsburg oder sonst irgendwo teure Büro-Türme zu finanzieren.
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