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Do, 17:26 Uhr
26.11.2015
Kulturszene aktuell

Neuregelung des Kulturgutschutzrechts

Für notwendige Korrekturen brauchen wir Ihre Stimme. Es ght um die Neuregelung des Kulturgutschutzrechts (Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 29.10.2015). Dazu eine Meldung vom Arbeitskreis Natur-Museen Thüringens im MVT


Die "Kulturgutschutz-Novellierung" ist sinnvoll und ganz überwiegend zu begrüßen.
Eine Reihe kleiner Änderungen sind aber notwendig, weil bestimmte Fachverbände in die Vorbereitung nicht einbezogen worden, obwohl ihre Fachgebiete im Gesetzentwurf eine wichtige Rolle spielen.

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Das betrifft vor allem die Naturwissenschaften und da besonders die Paläontologie und Biologie. Im gerade veröffentlichten Regierungsentwurf werden auch Fossilien als paläontologisches Kulturgut ähnlich dem archäologischen Kulturgut mit abgehandelt. Es gibt die ‚Nofretete‘ der deutschen Paläontologie – den Urvogel Archaeopteryx. Aber Fossilien sind oft millionenfach, beispielsweise in industriell genutzten Rohstoffen wie Kohle, Erdöl, Ton, Kreide, Kalkstein und Schotter, vorhanden, und werden tagtäglich von natürlicher Verwitterung oder Abbau durch Menschenhand zerstört. Fossilien lassen sich nicht den archäologischen Funden gleichsetzen! Daher empfehlen die Paläontologischen Gesellschaften aus Deutschland, Schweiz und Österreich nachdrücklich, nur die gesetzlichen Regelungen für nationales Kulturgut oder national wertvolles Kulturgut auf paläontologische Funde anzuwenden
.
Weiter Korrekturen sind notwendig bei:
Genauere Definition von paläontologischem bzw. naturwiss. Kulturgut
Private Sammler nicht durch übertriebene Restriktionen in die Illegalität treiben; die Wissenschaft braucht die flächendeckend arbeitenden Amateurforscher!
Endlose Provenienz-Forschung (mit Umkehr der Beweislast), die Personal und Geld bindet
Abgabe und Tausch von Dubletten-Material unter Museen (kein Verkauf!).
Solche notwendigen Änderungen sind aber nur noch durch ein Quorum zu erlangen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn Sie vielleicht nicht so unmittelbar von der neuen Gesetzesnovellierung betroffen sind, geben sie im Forum openPetition Ihre Stimme ab, auch Ihre Mitarbeiter! Bitte üben Sie Solidarität. Am weitesten ist folgende Petition, die für Änderungen dieses Gesetzes plädiert:

https://www.openpetition.de/petition/bestaetigen/fuer-den-erhalt-des-privaten-sammelns
Zwischenstand vom 26.11.15, noch 56 Tage:
34.937 Unterstützer von notwendigen 120.000 für ein Quorum, also haben wir erst 21% erreicht. Aber wir können es noch schaffen. Geben Sie Ihre Stimme ab.

Besten Dank für Ihre Mithilfe,
Ralf Werneburg, für den Arbeitskreis Natur-Museen Thüringens im MVT
Autor: khh

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