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Di, 15:04 Uhr
01.12.2015
kn-Forum

Brenntage verbieten?

Mit dieser Frage beschäftigt sich eine Leserin. Hier ihre Meinung zu diesem brenzligen Thema...

Ja, früher wurde das Kartoffelkraut verbrannt und dabei die Kartoffeln für Kinder mit geröstet oder auch Anderes, wen hat es gestört, keinem. Wenn Hunde bellen, Hähne krähen, Mist auf der Straße verloren wird, hört man Behörden sagen, „ leben wir ja auf dem Land“. Ich meine, dass das Verbrennen genauso dazu gehört, wie das oben genannte.

Brennen in einer Tonne ist erlaubt, wer überprüft ob diese tatsächlich beaufsichtigt ist, keiner, denn gerade dieses Brennen verursacht doch über Tage hin nur quiemen. Soll das die Lösung sein?

Die Brenntage sollen verschwinden, wen stören sie? Wieder nur die, die keinen Garten haben? Sehen Sie sich doch einmal um, wieviel ländliche Fläche der Kyffhäuserkreis besitzt. Ist es Ihnen lieber, die Betroffenen fahren das, was sie bisher verbrennen konnten, an Straßenränder und in den Wald?

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Kreis und Gemeinden sehen keine Verpflichtung Lagerplätze für diese Gartenabfälle zu schaffen, weil sie beaufsichtigt werden müssten – für mich ein Unverständnis, denn es werden so viele zusätzliche Stellen in einer Gemeinde geschaffen, die man früher nicht gebraucht hat, aber heute da sein müssen, werden diese Stellen über den Bundesfreiwilligendienst bezahlt.

Genauso könnte der Kreis, wenn man nur wollte, über den Bundesfreiwilligendienst Bürger einstellen, die solche Lagerplätze bewachen. Dies wäre eine Option zum Nachdenken, denn nicht jeder Betroffene kann sich einen Häcksler leisten, der auch ohne Probleme etwas leistet und nicht alles passt in die Bio Tonne, ohne zuvor gehäckselt zu haben.

Ich denke, wenn die Bürger wissen, wo sie das alles hinschaffen können, geben sie sicherlich auch einen kleinen Obolus fürs Lagern, denn auch das kostet den Gemeinden und dem Kreis Geld, wie der Abtransport.

Nach wie vor bin ich trotzdem für den Erhalt der Brenntage (Garten ca. 4500m²), denn auf Antrag kann man ja beim Amt welche bekommen!!!!

Doris Weber
Autor: khh

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