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Di, 23:06 Uhr
08.12.2015
Landespolitiker äußern sich

Start des Schulinvestitionsprogramms

Infrastrukturministerin Keller: Wir werden den Investitionsrückstau an den Schulen auflösen. Ob man im ganzen Freistaat mit 73 Millionen Euro den Investitionsrückstau auflösen wird, darf bezweifelt werden, wenn man allein den Bedarf des Kyffhäuserkreises sieht. Hier die Meldung aus dem Ministerium...

„Die Schulbauförderung gehört zu den Schwerpunktprojekten dieser Koalition“, sagte heute Infrastrukturministerin Birgit Keller (Die Linke) bei der Vorstellung der neuen Schulbauförderrichtlinie und des Schulinvestitionsprogramms in Erfurt. „Sie ist Teil des ‚Bündnisses für gute Schulen‘ der neuen Landesregierung, das unseren Kindern eine bestmögliche Schulbildung ermöglichen soll. Wir investieren über die bisherige Förderung hinaus zusätzliche 150 Millionen Euro in unsere Schulgebäude. In der diesjährigen Programmaufstellung gehen wir jetzt mit vier Schulen an den Start. Durch die Verabschiedung des Doppelhaushalts wird sich der zur Verfügung stehende Verpflichtungsrahmen für die Projektförderung an Schulbauten stark von acht auf 73 Millionen Euro erhöhen.“

Die neue Schulbauförderrichtlinie wurde am gestrigen Montag im Thüringer Staatsanzeiger veröffentlicht. Mit ihr sollen die Fördermittel künftig zielgenauer und nachhaltiger eingesetzt werden. So müssen die Antragsteller nachweisen, dass auch im demografischen Wandel die Schulen bei Neubauten 25 Jahre und bei Sanierungen für die kommenden 15 Jahre ausgelastet sein werden. Ferner sollen die Schulen durch die Sanierung barrierefrei werden, um eine inklusive Beschulung zu ermöglichen. Gefördert werden Sanierung, Umbau, Erweiterung und Neubau von Schulgebäuden und Schulsporthallen.

Der Fördersatz beträgt zwei Drittel der zuwendungsfähigen Kosten und erhöht sich auf 80 Prozent, wenn besondere energetische Standards eingehalten werden. Bei Vollsanierungen ist dies ein Primärenergiebedarf der mindestens 40 Prozent unter der jeweils gültigen Energieeinsparverordnung liegt. Bei Neubauten wird ein CO²-neutraler Primärenergiebedarf gefordert. Das Gebäude soll mindestens so viel Energie aus regenerativen Quellen erzeugen, wie es selbst verbraucht.

Nachdem die Schulbauförderrichtlinie erarbeitet wurde, erfolgte in enger Abstimmung mit dem Bildungsministerium die Programmaufstellung 2015. Für den bislang bereitgestellten Verpflichtungsrahmen von acht Millionen Euro wurden vier Schulbauvorhaben vorgesehen: In Worbis soll durch einen Anbau an der Regelschule die Grundschule neu errichtet werden. Die Regelschule in Elxleben im Landkreis Sömmerda erhält einen Erweiterungsbau. Die Grundschule in Marlishausen (Ilm-Kreis) wird grundlegend saniert und erhält einen Ersatzneubau für das Hortgebäude und das Gymnasium ‚Erasmus Reinhold‘ in Saalfeld-Gorndorf wird erweitert. Die Zuwendungsbescheide sollen noch in diesem Jahr ergehen.

Durch die bestehende Richtlinie kann nun auch für besonders dringliche, weitere Baumaßnahmen bereits die Genehmigung für einen vorzeitigen, förderunschädlichen Vorhabensbeginn erteilt werden. Mit der Arbeit am Programmjahr 2016 wird ab Jahresbeginn die Umsetzung des Förderprogramms unmittelbar fortgesetzt. Auch die Programmaufstellung 2017 soll noch im kommenden Jahr abgeschlossen werden. Insgesamt steht dann mit dem Doppelhaushalt ein Verpflichtungsrahmen von 73 Millionen für die Projektförderung im Schulinvestitionsprogramm zur Verfügung.
Autor: khh

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