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Sa, 09:59 Uhr
12.12.2015
Sicherheit auf dem Weihnachtsmarkt

Promillegrenze auch für Autoscooter?

Weihnachtsmärkte haben in Deutschland aktuell wieder Hochkonjunktur. Vor den Feiertagen werden die zahlreichen Glühweinstände, aber auch Fahrgeschäfte wie Autoscooter, Riesenrad oder Achterbahn stark frequentiert. Leider kommt es dabei aufgrund von Unachtsamkeit und Übermut immer wieder zu Unfällen, teilt der TÜV Thüringen mit...

Marco Kopelmann, Experte der Prüfstelle für Festigkeit und Fliegende Bauten des TÜV Thüringen, rät von einem zu hohen Alkoholkonsum vor Fahrtantritt mit Karussell, Autoscooter, Riesenrad oder Achterbahn ab. „Es gibt zwar keine generelle Promillegrenze wie im Straßenverkehr, dennoch wissen die wenigsten, dass Personen im alkoholisierten Zustand von einer Beförderung in Fahrgeschäften auszuschließen sind“, so Kopelmann. Und das aus gutem Grund. Alkohol steigert Übermut und Unachtsamkeit. Viele Unfälle an Fahrgeschäften sind genau darauf zurückzuführen, weiß der Karussell-Experte.

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Generell sind Fahrgeschäften als sicher einzuschätzen, sie unterliegen dem Baurecht und werden regelmäßig wiederkehrend sowie vor dem Aufbau geprüft. Im eigenen Interesse sollten bei der Benutzung jedoch einige Grundregeln beachtet werden. „Fahrgeschäfte dürfen nur bestimmungsgemäß benutzt werden. Den Hinweisen des Bedienpersonals, ist dabei stets Folge zu leisten. Arme und Beine gehören immer ins Fahrzeug beziehungsweise die Gondeln“, unterstreicht Kopelmann. Ebenso ist die vorgeschriebene Sitzposition während der gesamten Fahrt beizubehalten. „Sicherheitsgurte oder Sicherheitsbügel müssen immer möglichst eng am Körper anliegen. Nur so können diese ihre Funktion erfüllen“, legt Karussell-Experte Marco Kopelmann den vergnügungssüchtigen Weihnachtsmarktbesuchern wärmstens ans Herz.

Je spektakulärer ein Fahrgeschäft, desto wichtiger sind diese Sicherheitsratschläge. Sie beinträchtigen in keinster Weise das Fahrvergnügen sondern sorgen dafür, dass der Weihnachtsmarktbesuch in angenehmer Erinnerung bleibt.
Autor: red

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Kommentare
Gehard Gösebrecht
12.12.2015, 10:11 Uhr
Verkehrskontrolle in der Geisterbahn
Alkoholkontrolle beim Autoscooter und allgemeine Verkehrskontrolle in der Geisterbahn?
So langsam aber sicher kommt der Ottonormalverbraucher zu dem Schluss, dass die Gesetze sich langsam an einen Überwachungsstaat angleichen.
Zuckerwatte nur noch gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises und Schießstandbenutzung nur nach Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses?
Bleibt abzuwarten, welche Überraschungen der jetzige Gesetzgeber noch im Petto hat?
Benutzung der öffentlichen Toilette nur nach einer erfolgreichen CO2 Abgas Überprüfung, denn schließlich will man ja die Erderwärmung um mindestens 1,5 Grad Celsius senken. Da könnte ein unangemeldeter Furz das Protokoll von Kyoto gänzlich über Bord werfen.
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