Fr, 16:41 Uhr
18.12.2015
Kommunalpolitik
Fast wie ein Weihnachtsgeschenk
Kurz vor Weihnachten erreichten den Kyffhäuserkreis positive Nachrichten aus dem Landesverwaltungsamt mit Auswirkungen auf den Schulbau in Greußen. Hier kn mit den Einzelheiten…
Vor wenigen Tagen erreichte das Landratsamt Kyffhäuserkreis die positive Nachricht Landesverwaltungsamt mit der Genehmigung des Nachtragshaushalts für 2015. Damit steht der Kreditaufnahme für den Bau der Schule in Greußen nichts mehr im Wege, so Landrätin Antje Hochwind (SPD) heute freudig bei einer Pressekonferenz.
Wir sind damit als kreditwürdig eingestuft worden und können somit den Eigenanteil für den Bau der Schule in Greußen darstellen.
Und auch mit der Förderung durch das Land Thüringen könnte es klappen. Wie Hochwind mitteilte, hat Ministerpräsident Bodo Ramelow (Die Linke) positives Signal gegeben, dass die Förderung durch den Freistaat klappen könnte. Das ist wie ein Weihnachtsgeschenk.
Jetzt darf auch die Ausschreibung durchgeführt werden, weil der vorzeitigen Beginn durchgeführt werden kann, und das nicht als förderschädliche Maßnahme gilt. Mit der Ausschreibung Dauer ca. ein halbes Jahr steht auch die Möglichkeit, dass im Herbst Baubeginn ist, so die Landrätin.
Autor: khhVor wenigen Tagen erreichte das Landratsamt Kyffhäuserkreis die positive Nachricht Landesverwaltungsamt mit der Genehmigung des Nachtragshaushalts für 2015. Damit steht der Kreditaufnahme für den Bau der Schule in Greußen nichts mehr im Wege, so Landrätin Antje Hochwind (SPD) heute freudig bei einer Pressekonferenz.
Wir sind damit als kreditwürdig eingestuft worden und können somit den Eigenanteil für den Bau der Schule in Greußen darstellen.
Und auch mit der Förderung durch das Land Thüringen könnte es klappen. Wie Hochwind mitteilte, hat Ministerpräsident Bodo Ramelow (Die Linke) positives Signal gegeben, dass die Förderung durch den Freistaat klappen könnte. Das ist wie ein Weihnachtsgeschenk.
Jetzt darf auch die Ausschreibung durchgeführt werden, weil der vorzeitigen Beginn durchgeführt werden kann, und das nicht als förderschädliche Maßnahme gilt. Mit der Ausschreibung Dauer ca. ein halbes Jahr steht auch die Möglichkeit, dass im Herbst Baubeginn ist, so die Landrätin.
