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So, 16:28 Uhr
20.12.2015
Keine Sozialleistungen für Arbeit suchende EU-Bürger

Kein Vollkasko-Staat der EU

EU-Bürger, die zum Zweck der Arbeitssuche nach Deutschland reisen, sollen zukünftig nicht nur von Hartz IV-Leistungen, sondern auch von der deutschen Sozialhilfe ausgeschlossen werden. Diese Forderung des Deutschen Landkreistags findet die ausdrückliche Unterstützung des Thüringer CDU-Fraktionsvorsitzenden Mike Mohring...


Der Landkreistag hat diese Forderung nach einem Urteil des Sozialgerichts Berlin jetzt erneuert. Mohring hat während des jüngst vergangenen Bundesparteitags der CDU eine entsprechende Forderung durchgesetzt.

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Danach wird die CDU sich für eine europarechtskonforme Gesetzesänderung einsetzen, die arbeitssuchende nichtdeutsche EU-Bürger von existenzsichernden Leistungen nach den Hartz-IV-Regeln und dem Sozialhilferecht ausschließt. Hintergrund ist ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) von Anfang Dezember, das eine Gesetzeslücke offenbart hatte.

Demnach muss EU-Ausländern nach sechs Monaten in Deutschland Sozialhilfe gezahlt werden, obwohl sie laut Sozialgesetzbuch II von Hartz IV ausgeschlossen sind. „Das BSG-Urteil untergräbt das Ziel der europäischen Regelungen, den ungeregelten Zugang in die Sozialleistungssysteme der Mitgliedstaaten auszuschließen“, begründete Mohring seine Parteitags-Initiative.

Das von Mohring kritisierte Urteil des Bundessozialgerichts hätte nach ersten Berechnungen Mehrbelastungen von über 800 Millionen Euro für die Kommunen zur Folge und ist selbst innerhalb der deutschen Judikative umstritten. Wie am Donnerstag bekannt wurde, hat sich das Sozialgericht Berlin dieser Kritik angeschlossen und ist in einem eigenen Urteil ausdrücklich von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts abgewichen.

Das Berliner Sozialgericht hat entschieden, dass zum Zweck der Arbeitsuche eingereisten EU-Ausländern weder Hartz IV-Leistungen noch Sozialhilfe zu gewähren sei. „Unsere Wirtschaft braucht den Zuzug von klugen Köpfen aus anderen Ländern der EU. Aber wir wollen keinen Missbrauch dieser Freizügigkeit, keine Zuwanderung in unsere Sozialsysteme“, sagte Mohring.

Landkreistag, CDU und das Berliner Sozialgericht stehen mit dieser Auffassung keineswegs allein. Das zeigen auch die aktuellen Gespräche über den drohenden EU-Austritt Großbritanniens am vergangenen Donnerstag in Brüssel. Der britische Premierminister David Cameron will unter anderem durchsetzen, dass zugewanderte EU-Bürger in Großbritannien künftig mindestens vier Jahre arbeiten müssen, bevor sie dort einen Anspruch auf bestimmte Sozialleistungen haben. „Eine Wanderungsbewegung innerhalb der EU in das jeweils bessere Sozialsystem schwächt die Europäische Union in ihrer Akzeptanz“, erklärte Mohring.
Autor: red

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