Di, 13:26 Uhr
22.12.2015
Weichen für Thüringen sind gestellt
Das soll die Thüringer Zukunft sein
Das Kabinett hat in seiner letzten Sitzung im Jahr 2015 heute das Leitbild Zukunftsfähiges Thüringen beschlossen. Damit seien die Weichen für strukturell nachhaltige Veränderungen in Thüringen gestellt", so die Landesregierung...
"Der Zug namens Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform kann nun planmäßig seine Reise Richtung Neugliederungsgesetze und Verwaltungs- und Funktionalreform aufnehmen, erklärte Innenminister Dr. Holger Poppenhäger. Nun besteht Klarheit, wie sich die Landesregierung die Größenordnungen für die künftigen kommunalen Strukturen vorstellt. Die Gemeinden können nun in die Planungsphasen eintreten, so der Minister.
Das Leitbild sieht vor, dass zum Jahr 2035 Gemeinden über mindestens 6.000 Einwohner verfügen, Landkreise sich in einem Einwohnerkorridor zwischen 130.000 und 250.000 Einwohnern bewegen und höchstens 3.000 Quadratkilometer groß sein und Kreisfreie Städte über mindestens 100.000 Einwohner verfügen sollen.
Das momentane kommunale Gefüge in Thüringen, bestehend aus 17 Landkreisen, 6 kreisfreie Städten und 849 Gemeinden, mit ihrer kleinen und kleinsten Strukturen, erinnert an einen Flickenteppich, kritisierte Innenminister Dr. Poppenhäger.
Daneben sieht das 79 Seiten starke Leitbild die Überprüfung einer Aufgabenübertragung von der Kreis- auf die Gemeindeebene vor, da im Sinne des Subsidiaritätsprinzips Aufgaben möglichst orts- und adressatennah erledigt werden sollen. Dies kann, so der Minister, jedoch nur eine leistungsstarke kommunale Gebietseinheit leisten. Die Aufgabenübertragung erfolgt ebenfalls mit der Umsetzung der Gebietsreform.
Die von der Landesregierung begonnene Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform ist eine notwendige Reaktion auf zwei einschneidende Faktoren: die finanzielle und die demografische Entwicklung in Thüringen, betonte Minister Poppenhäger. Gegenüber 1990 leben heute in Thüringen rund eine halbe Million weniger Einwohner. Ursache hierfür waren die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Umbrüche nach der Wiedervereinigung. Innerhalb der vergangenen zehn Jahre sank die Einwohnerzahl jährlich um rund 20.000 Menschen. Bis 2035 soll Thüringen weitere 282.000 Einwohner verlieren.
Am stärksten wird es den Landkreis Greiz mit fast 25 Prozent treffen, so der Minister. Von den 1,9 Millionen Einwohnern werden in zwanzig Jahren nur noch rund 900.000 Thüringer im erwerbsfähigen Alter sein. Mit dem Auslaufen des Solidarpaktes II und der Verringerung der Fördermittel der Europäischen Union wird sich zudem die finanzielle Situation Thüringens dramatisch verändern.
Mit leistungs- und verwaltungsstarken kommunalen Strukturen sollen gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Landesteilen geschaffen bzw. erhalten werden. Transparente und überschaubare Kommunalverwaltungen sind der Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger. Öffentliche Aufgaben sollen orts- und bürgernah erledigt werden können. Zudem unterstrich der Minister, dass die bürgerschaftliche Beteiligung an der kommunalen Selbstverwaltung erhöht und insbesondere das Ortschaftsrecht bzw. Ortsteilrecht gestärkt werden sollen.
Die Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform hat alle politischen Bereiche durchdrungen. Resümee der Regionalkonferenzen war, das strukturell in Thüringen was passieren muss, um unsere Zukunftsfähigkeit zu sichern. Die Landesregierung bietet hierzu ein Leitbild an, das allen Gremien als Rahmen dient, die kommenden Aufgaben detailliert planen zu können, erklärte der Minister.
Autor: red"Der Zug namens Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform kann nun planmäßig seine Reise Richtung Neugliederungsgesetze und Verwaltungs- und Funktionalreform aufnehmen, erklärte Innenminister Dr. Holger Poppenhäger. Nun besteht Klarheit, wie sich die Landesregierung die Größenordnungen für die künftigen kommunalen Strukturen vorstellt. Die Gemeinden können nun in die Planungsphasen eintreten, so der Minister.
Das Leitbild sieht vor, dass zum Jahr 2035 Gemeinden über mindestens 6.000 Einwohner verfügen, Landkreise sich in einem Einwohnerkorridor zwischen 130.000 und 250.000 Einwohnern bewegen und höchstens 3.000 Quadratkilometer groß sein und Kreisfreie Städte über mindestens 100.000 Einwohner verfügen sollen.
Das momentane kommunale Gefüge in Thüringen, bestehend aus 17 Landkreisen, 6 kreisfreie Städten und 849 Gemeinden, mit ihrer kleinen und kleinsten Strukturen, erinnert an einen Flickenteppich, kritisierte Innenminister Dr. Poppenhäger.
Daneben sieht das 79 Seiten starke Leitbild die Überprüfung einer Aufgabenübertragung von der Kreis- auf die Gemeindeebene vor, da im Sinne des Subsidiaritätsprinzips Aufgaben möglichst orts- und adressatennah erledigt werden sollen. Dies kann, so der Minister, jedoch nur eine leistungsstarke kommunale Gebietseinheit leisten. Die Aufgabenübertragung erfolgt ebenfalls mit der Umsetzung der Gebietsreform.
Die von der Landesregierung begonnene Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform ist eine notwendige Reaktion auf zwei einschneidende Faktoren: die finanzielle und die demografische Entwicklung in Thüringen, betonte Minister Poppenhäger. Gegenüber 1990 leben heute in Thüringen rund eine halbe Million weniger Einwohner. Ursache hierfür waren die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Umbrüche nach der Wiedervereinigung. Innerhalb der vergangenen zehn Jahre sank die Einwohnerzahl jährlich um rund 20.000 Menschen. Bis 2035 soll Thüringen weitere 282.000 Einwohner verlieren.
Am stärksten wird es den Landkreis Greiz mit fast 25 Prozent treffen, so der Minister. Von den 1,9 Millionen Einwohnern werden in zwanzig Jahren nur noch rund 900.000 Thüringer im erwerbsfähigen Alter sein. Mit dem Auslaufen des Solidarpaktes II und der Verringerung der Fördermittel der Europäischen Union wird sich zudem die finanzielle Situation Thüringens dramatisch verändern.
Mit leistungs- und verwaltungsstarken kommunalen Strukturen sollen gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Landesteilen geschaffen bzw. erhalten werden. Transparente und überschaubare Kommunalverwaltungen sind der Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger. Öffentliche Aufgaben sollen orts- und bürgernah erledigt werden können. Zudem unterstrich der Minister, dass die bürgerschaftliche Beteiligung an der kommunalen Selbstverwaltung erhöht und insbesondere das Ortschaftsrecht bzw. Ortsteilrecht gestärkt werden sollen.
Die Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform hat alle politischen Bereiche durchdrungen. Resümee der Regionalkonferenzen war, das strukturell in Thüringen was passieren muss, um unsere Zukunftsfähigkeit zu sichern. Die Landesregierung bietet hierzu ein Leitbild an, das allen Gremien als Rahmen dient, die kommenden Aufgaben detailliert planen zu können, erklärte der Minister.
