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Di, 17:40 Uhr
22.12.2015
Kommunalpolitik

Die TGS Artern kann kommen

Im Kreistag ging es heute um den Antrag der Schulkonferenz auf Errichtung der Thüringer Gemeinschaftsschule (TGS) Artern. Im Vorfeld hatten es in den Medien und im Kreisausschuss schon heftige Diskussionen gegeben...

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt, gemäß der Beschlussfassung der Schulkonferenz, die Errichtung der Thüringer Gemeinschaftsschule Artern durch Schulartänderung der Regelschule Artern. Mit Vollzug des Beschlusses ist die Regelschule aufzuheben.

Der Kreistag beschloss die TGS mit 33 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen.

Nach vielen Glückwünschen hatte kn die Gelegenheit ein kurzes Statement von der Leiterin der Regelschule Artern, Sonja Helm zu erhalten:


Die TGS Artern kann kommen Sonja Helm


Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)

Mit Antragstellung der Schulkonferenz der Staatlichen Regelschule Artern auf Schulartänderung in eine Thüringer Gemeinschaftsschule von Klasse 5 bis 12, wird beabsichtigt, den Schulstandort Artern langfristig und nachhaltig zu sichern. Im Mittelzentrum Artern soll das staatliche Bildungsangebot den Schülerinnen und Schülern jede Form eines Schulabschlusses ermöglichen.

Die künftige TGS beabsichtigt innerhalb ihres pädagogischen Konzeptes u. a. den Schwerpunkt Berufsorientierung zu wählen. Hierbei werden die bereits langjährigen positiven Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit dem Berufsschulzentrum genutzt.

Mit ihrem Antrag vom 20.11.15 stellt die RS Artern unter Bezugnahme auf den Beschluss der Schulkonferenz vom 18.11.2015 den Antrag auf Errichtung einer Thüringer Gemeinschaftsschule bzw. die Umwandlung der Staatlichen Regelschule „Johann-Gottfried-Borlach“ Artern in eine Gemeinschaftsschule von Klasse 5 bis 12 am Standort Artern zum Schuljahr 2016/17.

In der Begründung des Antrages der Schule heißt es, dass sie mit Errichtung einer Gemeinschaftsschule die Zukunft von Artern mitgestalten wollen, ein gemeinsames Lernen bis Klasse 8 anbieten und danach alle Schulabschlüsse bereitstellen wollen. Die individuelle
Begabungen der Schülerinnen und Schüler soll gefördert und gefordert werden.

Für die Schulnetzplanung und somit auch für die Entscheidung, wie kreisweit ein möglichst vollständiges und wohnortnahes Bildungsangebot sichergestellt werden kann, ist der Schulträger im Einvernehmen mit dem für das Schulwesen zuständige Ministerium verantwortlich (§ 41 Abs. 1 – 3 ThürSchulG). Bei Gemeinschaftsschulen gibt es gem. § 41 Abs. 4 ThürSchulG die Besonderheit, dass die Willensbekundung durch die Beschlüsse der Schulkonferenz gemeinsam mit einem pädagogischen Konzept einzureichen sind. Beides liegt vor und wurde mit dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport abgestimmt.


Für die TGS:

Mehr zu den Meinungen der Kreistagsmitglieder in einem gesonderten Bericht.
http://www.kyffhaeuser-nachrichten.de/news/news_lang.php?ArtNr=182944 (Foto: Karl-Heinz Herrmann)
http://www.kyffhaeuser-nachrichten.de/news/news_lang.php?ArtNr=182944 (Foto: Karl-Heinz Herrmann)
http://www.kyffhaeuser-nachrichten.de/news/news_lang.php?ArtNr=182944 (Foto: Karl-Heinz Herrmann)
http://www.kyffhaeuser-nachrichten.de/news/news_lang.php?ArtNr=182944 (Foto: Karl-Heinz Herrmann)
Autor: khh

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