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Mo, 11:40 Uhr
28.12.2015
Aus der Polizeiarbeit

Ohne Fahrerlaubnis und Haftpflicht mit Unfall

Das wird teuer. Zum hohen Sachschaden, kommen gleich noch Anzeigen wegen verschiedener Delikte dazu...

Am 27.12.2015 gegen 20:00 Uhr kam es in Bellstedt in der Rockstedter Straße zu einen Verkehrsunfall mit Personenschaden. Konkret befuhr hier der Fahrer eines PKW Opel/ Tigra die Kreisstraße 2 von Rockstedt in Richtung Bellstedt.
Aufgrund unangepasster Geschwindigkeit entsprechend der Witterungsverhältnisse verliert der Fahrer des Opel /Tigra die Kontrolle über sein Fahrzeug und kommt an o. g. Unfallort nach rechts von der Fahrbahn ab. Hier prallt er gegen ein abgeparkten PKW Audi A3.

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Durch die Wucht des Aufpralls wird der Audi noch gegen ein in der unmittelbaren Nähe befindliche Grundstücksumzäunung und eine Baum ( Esche ) gedrückt. Welche hierbei ebenfalls beschädigt werden.
Der 22 jährige Fahrzeugführer des Opel wird leicht verletzt, braucht jedoch keine Ärztliche Hilfe. Der Gesamtschaden dieses Unfalls beläuft sich auf ca. 11.250 Euro.

Bei der Unfallaufnahme konnte weiterhin festgestellt werden, dass der o. g. Fahrzeugführer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist und das für den PKW Opel /Tigra keine Haftpflichtversicherung mehr besteht.

Gegen den Fahrzeugführer wurden zum verursachten Verkehrsunfall entsprechende Anzeigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz gefertigt.
Autor: khh

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