Do, 05:04 Uhr
07.01.2016
Meldung aus der Wirtschaftswelt
Förderprogramm Energieberatung im Mittelstand
Das zum Jahresende 2015 ausgelaufene Förderprogramm für Energieberatungen im Mittelstand wird bis Ende 2019 fortgeführt, so die IHK...
Grundlage ist die am 16.12.2015 im Bundesanzeiger veröffentlichte Förderrichtlinie, die für Anträge ab dem 01.01.2016 gilt.
Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von maximal 10.000 Euro wird der Zuschuss von 800 Euro auf bis zu 1.200 Euro erhöht. Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro erhalten weiterhin eine maximale Förderhöchstsumme von 8.000 Euro. Dies gilt einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen Umsetzungsberatung. Der Fördersatz von 80 % der förderfähigen Beratungskosten bleibt in beiden Bereichen erhalten.
Weitere Informationen finden sie unter www.bafa.de des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Autor: khhGrundlage ist die am 16.12.2015 im Bundesanzeiger veröffentlichte Förderrichtlinie, die für Anträge ab dem 01.01.2016 gilt.
Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von maximal 10.000 Euro wird der Zuschuss von 800 Euro auf bis zu 1.200 Euro erhöht. Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro erhalten weiterhin eine maximale Förderhöchstsumme von 8.000 Euro. Dies gilt einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen Umsetzungsberatung. Der Fördersatz von 80 % der förderfähigen Beratungskosten bleibt in beiden Bereichen erhalten.
Weitere Informationen finden sie unter www.bafa.de des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
