eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige symplr (4)
Mo, 23:42 Uhr
11.01.2016
kn-Forum

SPD gibt quasi Freibrief für das Stehlen

Unter dieser Überschrift erreicht kn dieser Leserbrief, der sich auf Äußerungen vom SPD-Vorsitzenden Siegmar Gabriel bezieht und sich mit Straftaten von Flüchtlingen beschäftigt...

Man muss sich mal vorstellen, jemand sucht Schutz in ihrem Haus und sie nehmen die arme Seele auf. Und dann stellen sie fest, die "arme Seele" beklaut mich. Was machen sie dann:
- Auch du arme Seele, du hast bestimmt eine schwere Kindheit gehabt, verzeihen ihm und lassen ihn munter weiter stehlen.
- Oder ist es so, dass sie den Kerl, der ihre Hilfsbereitschaft ausnutzt einfach rausschmeißen?

Nun Ja, in der SPD sieht man das offensichtlich etwas anders. Am Sonntag gab Gabriel vielen Flüchtlingen regelrecht einen "Freibrief" für das Klauen und weitere Straftaten.
Gabriel: Wir können keinen ausweisen, der gestohlen oder andere Straftaten begangen hat, wenn ihm bei der Abschiebung der Henker im Heimatland droht.

Da geht es viele Flüchtlingen hier in Deutschland besser als so manchem Hartz IV Empfänger, Arbeitslosen oder Niedrigverdiener und dann wird auch noch geduldet, dass er Straftaten begeht?
Hier können Sie den Bericht sehen und hören, der am Sonntag in der ARD lief:
Bericht aus Berlin ARD Mediathek
Ja wo leben wir denn. Vor dem Henker fliehen, gesicherten Unterschlupf erhalten, und die Helfer bestehlen? Und dann auch noch sicher sein, ätsch, ihr dürft mich ja doch nicht abschieben!
Schon die bestehende Klausel nur bei Straftaten, die mit einer Strafe länger als ein Jahr verhängt wurde, darf abgeschoben werden, ist eine bodenlose Frechheit gegenüber der Bevölkerung.
Da zieht das Jobcenter des Unstut-Hainich-Kreises wegen 10 Cent (in Worten Zehn Cent) bis vor das Bundessozialgericht, dass sie von einer Hartz-IV-Empfängerin haben möchte. Jetzt dürfen sie raten, welcher Partei der Landrat des Unstrut-Hainich-Kreises angehört? _ Der SPD!
Wegen 10 Cent einen riesigen teuren Aufriss machen aber Flüchtlinge die straffällig wurden nicht konsequent abschieben? Was ist nur aus diesem Land geworden?

Wer vorsätzlich straffällig wird,muss abgeschoben werden, ohne wenn und aber.

M. Gregorius
Autor: khh

Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Anzeige symplr (6)
Kommentare
Micha123
12.01.2016, 00:58 Uhr
Wo bleibt die Vernunft?
Ich kann dem nur zustimmen. Und als ich den Artikel mit dem Jobcenter gelesen habe - hatte ich auch die gleichen Gedanken, die Äußerungen des SPD Vorsitzenden hatte ich da als Vergleich im Kopf.

Es gibt in vielen Ämtern gewisse Leute, die dürfen gar nichts annehmen - nicht mal Vernunft! Und die Bundesspitze, die Regierung - die macht es noch vor - wie unsinnig deren Handeln und deren Kommentare sind.

Ich hoffe nur, ich wünsche es mir so sehr - dass der deutsche Bürger - der Wähler - sich so langsam einmal Gedanken macht. Es kann so nicht weiter gehen - hier wird ein Land, sein Volk verraten und verkauft. Es wird unterwandert und es entstehen Parallelgesellschaften. Gewalt und Straftaten nehmen zu.

Wir haben es in der Hand - unsere Zukunft. Weg mit diesen Altparteien und dem System. Eine Diktatur oder Monarchie muss nicht immer etwas Schlechtes sein und ist unter Umständen demokratischer als unsere "Demokratie"!!!
Joerg Esser
12.01.2016, 12:35 Uhr
Was sind also Ihre Schlussfolgerungen?
Jemand wird straffällig, was passiert dann? Die Polizei ermittelt, sucht Beweise und die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage. Genau so passiert es, ohne Ansehen der Person, also ohne Unterschied zu machen, woher ein Straftäter kommt. Genau das fehlt in Ihrer Schlussfolgerung nämlich. Es geht nicht darum, Straftäter einfach unbestraft zu lassen, es geht darum, Menschen nicht in den sicheren Tod zu schicken.
Mit welchem Recht, so frage ich Sie, soll ein deutscher Straftäter für ein Verbrechen verurteilt werden und eine Strafe absitzen, während ein ausländischer Straftäter ohne Strafverbüßung des Landes verwiesen wird?
Wenn ich Ihre Aussagen so lese, befinden Sie sich weit näher bei den Menschen, die die Scharia befürworten, als an unserem Grundgesetz.
Ihre Aussagen machen vielmehr einfach nur den Anschein einer tiefen Verärgerung, ja fast eines Hasses gegen eine bestimmte Partei. Worin die Gründe hierfür auch immer liegen mögen, ich wünsche Ihnen persönlich für das gerade begonnene Jahr ein wenig mehr Menschlichkeit und Empathie und natürlich viel Gesundheit.
Mueller13
12.01.2016, 18:17 Uhr
Raus!
Warum soll er denn seine Straf bei uns verbüßen? Strafvollzug ist mit Kosten verbunden, die können wir uns sparen, wenn er nach Verbüßung der Strafzeit eh abgeschoben werden soll.

Gleich raus und mit einem permanenten Einreiseverbot in die EU belegen. Wir sind nicht für die Kriminellen eines anderen Landes zuständig.

Was die Todesstrafe betrifft: Wenn die ihm aus politischen Gründen droht, dann hat er nach unserem GG einen Anspruch auf Asyl. Sollte sie ihm drohen, weil er in seinem Heimatland eine Straftat begangen haben (z.B. einen Mord) dann gehört er in dieses Land abgeschoben. Er muss dann mit den Konsequenzen leben (oder dann auch nicht mehr). Nach Amerika würden wir einen Straftäter ja auch überstellen und dort kann ihm auch die Todesstrafe drohen.

Das ist alles schon geklärt in unseren Gesetzen und wir brauchen keine Interpretation von Herrn Esser, nur eine konsequente Umsetzung unseres Strafrechtes.
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht mehr möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (8)