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Mo, 23:13 Uhr
25.01.2016
Kommunalpolitik

Was sind Wahlversprechungen wert?

Der Verein für Bürgerhilfe Sondershausen greift das Thema Straßenausbaubeiträge auf und erinnert die Politker an Wahlversprechen und stellt klare Forderungen. Hier die Stellungnahme...

Das SPD geführte Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) hat zu einem weiteren Diskussionsforum mit der Bürgerallianz Thüringen, den drei Regierungsfraktionen von Rot/Rot/Grün und weiteren Fachverbänden am 22.01.16 in Weimar bekanntgegeben, dass man an der bisherigen Praxis zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) festhält.

Eine verfassungsrechtliche Prüfung durch das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV) hätte ergeben, dass alle anderen diskutierten Modelle, die Abschaffung der SAB, das Erheben der SAB im Ermessen der Gemeinden oder das Erheben einer Infrastrukturabgabe, wie auch die Begrenzung zur Rückwirkung der SAB auf 4 Jahre verfassungsrechtlich bedenklich sind. Eine von der Thüringer Bürgerallianz in Auftrag gegebene Überprüfung, ob die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die unzulässige rückwirkende Festsetzung von Kanalanschlussbeiträgen in Brandenburg (1BvR 2961/14, 1 BvR 3051/14) Auswirkungen in Thüringen hat wurde verneint. Die dabei festgestellte unzulässige Rückwirkung und die Verletzung des Vertrauensschutzes könne man laut TMIK in Thüringen nicht anwenden.

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Die zahlreichen Mitglieder der Bürgerallianz Thüringen sind von dem bisherigen Ausgang schwer enttäuscht. Das Festhalten an der bisherigen Beitragspraxis wird gravierende negative Auswirkungen auf zigtausende beitragspflichtige Bürger, Unternehmen oder Wohnungsgesellschaften haben. Die Beibehaltung der rückwirkenden Erhebung bis 1991 bedeutet neben dem Bruch des Koalitionsvertrages von Rot/Rot/Grün auch einen weiteren Vertrauensverlust in die Landespolitik. Insbesondere ist die Blockadehaltung der SPD und des Gemeinde- und Städtebundes bei der Klärung der Rückwirkung unverantwortlich gegenüber den betroffenen Beitragszahlern und Kommunen.

Man versteckt sich hinter Gutachten von Beamten, die schon unter Vogel bis Lieberknecht gedient hatten. Verfassungsrechtliche Bedenken sind aus unserer Sicht nicht angebracht. Mit dem Beschluss des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 05.03.2013 – 1 BvR 2457/08 – hat das Bundesverfassungsgericht betont, dass das Rechtsstaatsprinzip Regelungen verlangt, die sicherstellen, dass Abgaben, die zum Ausgleich eines Vorteils gezahlt werden sollen, nicht zeitlich unbegrenzt nach Erlangung des Vorteils festgesetzt werden können. Zur Veranstaltung in Weimar am 22.01.16 haben die Vertreter des VDGN und der Fraktion „Die Linke“ unsere Auffassung geteilt.

Laut TMIK soll bis zur Sommerpause eine endgültige Entscheidung durch die Landesregierung und den drei Regierungsfraktionen zur Rückwirkung getroffen werden. Auf Bitte des Vorstandes der Thüringer Bürgerallianz wird es im März 2016 eine weitere Diskussionsrunde mit dem TMIK geben. Dazu haben wir drei weitere wichtige Punkte zur Klärung aufgerufen.
1. die Kosten für die Bearbeitung von Widersprüchen sind derzeit zwischen 30 € und 3000 € hoch, wodurch betroffene Bürger vom Recht des Widerspruches aus finanziellen Gründen abgehalten werden. Wir fordern daher eine drastische Senkung.

2. Klarstellung und Erläuterung der Formulierung aus dem § 7 Abs.1 Pkt. 1. ThürKAG. Dabei geht es um die Möglichkeit auf SAB zu verzichten, wenn es für die Gemeinden zu keinem wesentlichen Vermögenszuwachs kommt.

3. Wir wollen über unsere Forderung diskutieren, dass es für Grundstücke in Gemeinden, die nicht an eine zentrale Kläranlage angeschlossen sind oder werden und eine Kleinkläranlage bereits besitzen, keinen Zwang für den Bau einer vollbiologischen Einrichtung gibt.
Dazu ist dringend eine Änderung des Thüringer Wassergesetzes und der Kleinkläranlagenverordnung notwendig.

Wir fordern Rot/Rot/Grün auf, die rückwirkende Erhebung von Beiträgen auf 4 Jahre zu begrenzen, anschließend die SAB per Gesetz abzuschaffen, die Wahlversprechen einzuhalten und den Koalitionsvertrag nicht zu brechen.
Unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes Artikel 3 des Grundgesetzes der BRD sind die Kosten für den Straßenausbau von Gemeindestraßen und deren Nebeneinrichtungen wie in Berlin und Baden-Württemberg aus dem allgemeinen Steueraufkommen zu finanzieren.


Wolfgang Dittrich
Verein für Bürgerhilfe Sondershausen
Autor: khh

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