Fr, 15:26 Uhr
05.02.2016
Meldung aus der Wirtschaft
Für kleine und mittlere Unternehmen
Geförderte Beratungen für kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 80 Prozent möglich. Dazu erreichte kn folgende Meldung...
Bundesweit können sich ab sofort kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Rahmen des Programms unternehmensWert:Mensch auf dem Feld der Personalpolitik beraten lassen. Dafür bietet das Programm eine kostenlose Erstberatung und eine geförderte Prozessberatung an, die direkt im Unternehmen stattfindet. Das Besondere dabei: Bei den Beratungen sind die Mitarbeitenden der Unternehmen immer eingebunden, alle Entscheidungen werden gemeinschaftlich von der Belegschaft getragen. Dadurch können die vereinbarten Maßnahmen langfristig wirken.
Förderung bis zu 80 Prozent
So funktioniert das Programm: Für die KMU sind insgesamt 102 Erstberatungsstellen die ersten Ansprechpartner in der Region. Sie sind bundesweit verfügbar und prüfen im Rahmen einer Erstberatung die Förderfähigkeit der Unternehmen. Anschließend ermitteln sie den Beratungsbedarf, mit denen die Prozessberatung möglich wird.
Derzeit befinden sich rund 2.000 autorisierte Prozessberater/innen im Einsatz für unternehmensWert:Mensch. Die Prozessberatungen des Programms werden durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert. Das Programm basiert dabei auf dem Expertenwissen der Initiative Neue Qualität der Arbeit und bietet Beratungen in den vier Handlungsfeldern Personalführung, Gesundheit, Wissen & Kompetenz sowie Chancengleichheit & Diversity an. Für bis zu 10 Beratungstage können förderberechtigten Unternehmen 50 bis 80 Prozent der Kosten erstattet werden.
Förderkriterien
Förderberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen. Diese müssen folgende Kriterien erfüllen:
* Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland
* Jahresumsatz geringer als 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme geringer als 43 Mio. EUR
* weniger als 250 Beschäftigte*
* mind. eine/n sozialversicherungspflichtige/n Beschäftigte/n in Vollzeit
* mind. zweijähriges Bestehen des Unternehmens
In Baden-Württemberg, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen sind nur Förderungen für Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern möglich.
Kontaktmöglichkeiten
Interessierte Unternehmen können sich an ihre zuständige Erstberatungsstelle wenden. Eine Übersicht über alle Erstberatungsstellen bundesweit findet sich hier: http://www.unternehmens-wert-mensch.de/das-programm/erstberatungsstellen.html
In der Region Nordthüringen ist folgende Erstberatungsstelle zuständig:
Herr Thomas Bähring
Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft e.V.
03631 47590
baehring@bwtw.de
Autor: khhBundesweit können sich ab sofort kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Rahmen des Programms unternehmensWert:Mensch auf dem Feld der Personalpolitik beraten lassen. Dafür bietet das Programm eine kostenlose Erstberatung und eine geförderte Prozessberatung an, die direkt im Unternehmen stattfindet. Das Besondere dabei: Bei den Beratungen sind die Mitarbeitenden der Unternehmen immer eingebunden, alle Entscheidungen werden gemeinschaftlich von der Belegschaft getragen. Dadurch können die vereinbarten Maßnahmen langfristig wirken.
Förderung bis zu 80 Prozent
So funktioniert das Programm: Für die KMU sind insgesamt 102 Erstberatungsstellen die ersten Ansprechpartner in der Region. Sie sind bundesweit verfügbar und prüfen im Rahmen einer Erstberatung die Förderfähigkeit der Unternehmen. Anschließend ermitteln sie den Beratungsbedarf, mit denen die Prozessberatung möglich wird.
Derzeit befinden sich rund 2.000 autorisierte Prozessberater/innen im Einsatz für unternehmensWert:Mensch. Die Prozessberatungen des Programms werden durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert. Das Programm basiert dabei auf dem Expertenwissen der Initiative Neue Qualität der Arbeit und bietet Beratungen in den vier Handlungsfeldern Personalführung, Gesundheit, Wissen & Kompetenz sowie Chancengleichheit & Diversity an. Für bis zu 10 Beratungstage können förderberechtigten Unternehmen 50 bis 80 Prozent der Kosten erstattet werden.
Förderkriterien
Förderberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen. Diese müssen folgende Kriterien erfüllen:
* Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland
* Jahresumsatz geringer als 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme geringer als 43 Mio. EUR
* weniger als 250 Beschäftigte*
* mind. eine/n sozialversicherungspflichtige/n Beschäftigte/n in Vollzeit
* mind. zweijähriges Bestehen des Unternehmens
In Baden-Württemberg, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen sind nur Förderungen für Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern möglich.
Kontaktmöglichkeiten
Interessierte Unternehmen können sich an ihre zuständige Erstberatungsstelle wenden. Eine Übersicht über alle Erstberatungsstellen bundesweit findet sich hier: http://www.unternehmens-wert-mensch.de/das-programm/erstberatungsstellen.html
In der Region Nordthüringen ist folgende Erstberatungsstelle zuständig:
Herr Thomas Bähring
Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft e.V.
03631 47590
baehring@bwtw.de