Di, 11:15 Uhr
01.03.2016
Neues aus Sondershausen
Änderungen bei der Wohngeldstelle
Seit dem heutigen Dienstag, dem 1. März 2016 werden Wohngeldanträge für die Stadt Sondershausen und deren Ortsteile auch vom Landratsamt des Kyffhäuserkreises bearbeitet. Dazu erreichte kn folgende Meldung aus der Stadtverwaltung, was zu beachten ist...
Dies betrifft Neuanträge und Anträge auf Weiterleistung von Wohngeld, die ab dem genannten Zeitpunkt beim Landratsamt gestellt werden sollten.
Bereits abgegebene Anträge und laufende Verfahren für Wohngeld in der Stadt Sondershausen und den Ortsteilen werden vorerst weiter von der Stadtverwaltung bearbeitet.
Für Rückfragen stehen die Wohngeldstellen beider Behörden zur Verfügung. Es wird um Beachtung gebeten.
Telefon: 03632/622-0 (Stadtverwaltung) oder 03632/741-0 (Landratsamt Kyffhäuserkreis)
Autor: khhDies betrifft Neuanträge und Anträge auf Weiterleistung von Wohngeld, die ab dem genannten Zeitpunkt beim Landratsamt gestellt werden sollten.
Bereits abgegebene Anträge und laufende Verfahren für Wohngeld in der Stadt Sondershausen und den Ortsteilen werden vorerst weiter von der Stadtverwaltung bearbeitet.
Für Rückfragen stehen die Wohngeldstellen beider Behörden zur Verfügung. Es wird um Beachtung gebeten.
Telefon: 03632/622-0 (Stadtverwaltung) oder 03632/741-0 (Landratsamt Kyffhäuserkreis)