Mi, 00:39 Uhr
16.03.2016
Meldungen aus dem Landratsamt
Wahlen für ehrenamtliche Bürgermeister
In diesem Jahr, am 05. Juni, werden die Wahlen der ehrenamtlichen Bürgermeister/innen im Kyffhäuserkreis stattfinden. Es wird dabei eine Wahlneuheit geben. Von insgesamt 35 ehrenamtlich tätigen Bürgermeistern stehen 29 Bürgermeister zu diesem Termin zur Wahl...
Für die weiteren 6 ehrenamtlichen Bürgermeister ergeben sich aus unterschiedlichen Gründen und Zeitpunkten des Ausscheidens der Amtsvorgänger andere Wahlperioden.
Schwerpunkt der Vorbereitungen zu den Kommunalwahlen 2016 ist zur Zeit die Bestellung der Wahlleiter in den Städten und Gemeinden sowie die weitere Besetzung der Wahlorgane und die Gewinnung ehrenamtlich tätiger Wahlhelfer für die örtlichen Wahlvorstände.
Bis spätestens zum 22. April 2016 um 18 Uhr besteht die Möglichkeit, bei den örtlich zuständigen Wahlleitern die Wahlvorschläge einzureichen.
Mit dem Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes vom 03. Dezember 2015 wird für die Kommunalwahlen am 05. Juni 2016 eine wesentliche Änderung erstmals wirksam.
Das aktive Wahlalter bei Kommunalwahlen wurde durch das Gesetz vom vollendeten 18. Lebensjahr auf das vollendete 16. Lebensjahr herabgesetzt.
Somit werden erstmals 16 und 17 jährige Wahlberechtigte an die Wahlurne gerufen.
Das Landratsamt des Kyffhäuserkreises selbst hat bezüglich der Aufgaben zur Organisation bzw. Sicherstellung der Aufgaben zur Kommunalwahl am 05. Juni 2016 keine Zuständigkeiten, da es sich durchgängig um gemeindliche Wahlen handelt.
Die Bürgermeisterwahlen werden aber durch die Kommunalaufsicht im Rahmen ihrer Wahlaufsicht beraten und begleitet.
Autor: khhFür die weiteren 6 ehrenamtlichen Bürgermeister ergeben sich aus unterschiedlichen Gründen und Zeitpunkten des Ausscheidens der Amtsvorgänger andere Wahlperioden.
Schwerpunkt der Vorbereitungen zu den Kommunalwahlen 2016 ist zur Zeit die Bestellung der Wahlleiter in den Städten und Gemeinden sowie die weitere Besetzung der Wahlorgane und die Gewinnung ehrenamtlich tätiger Wahlhelfer für die örtlichen Wahlvorstände.
Bis spätestens zum 22. April 2016 um 18 Uhr besteht die Möglichkeit, bei den örtlich zuständigen Wahlleitern die Wahlvorschläge einzureichen.
Mit dem Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes vom 03. Dezember 2015 wird für die Kommunalwahlen am 05. Juni 2016 eine wesentliche Änderung erstmals wirksam.
Das aktive Wahlalter bei Kommunalwahlen wurde durch das Gesetz vom vollendeten 18. Lebensjahr auf das vollendete 16. Lebensjahr herabgesetzt.
Somit werden erstmals 16 und 17 jährige Wahlberechtigte an die Wahlurne gerufen.
Das Landratsamt des Kyffhäuserkreises selbst hat bezüglich der Aufgaben zur Organisation bzw. Sicherstellung der Aufgaben zur Kommunalwahl am 05. Juni 2016 keine Zuständigkeiten, da es sich durchgängig um gemeindliche Wahlen handelt.
Die Bürgermeisterwahlen werden aber durch die Kommunalaufsicht im Rahmen ihrer Wahlaufsicht beraten und begleitet.
