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Fr, 10:02 Uhr
18.03.2016
Meldungen aus dem Landratsamt

Festsetzung des Überschwemmungsgebietes am Helderbach

Mit der „Rechtsverordnung für das Überschwemmungsgebiet des Helderbaches von der Ortslage Oberheldrungen bis zur Mündung in den Unstrut-Flutkanal“ vom 28. Januar 2016 ist ein Thema zum Abschluss gebracht worden, welches mehr als zwei Jahre lang Zeit die Gemüter in Heldrungen bewegt hat. Dazu eine Meldung aus dem Landratsamt...



Am Beginn des Verfahrens waren im Dezember 2013 vom Thüringer Landesverwaltungsamt völlig überraschend weite Teile der Innenstadt Heldrungens als Überschwemmungsgebiet „vorläufig gesichert“ worden. Nach heftigen Protesten aus der Bürgerschaft, der Kommunalpolitik und der Verwaltung hatte sich auch die Landrätin des Kyffhäuserkreises Frau Antje Hochwind (SPD) eingeschaltet, um in gemeinsamen Gesprächen mit den beteiligten Behörden eine Lösung des Problems zu finden.

Aufgrund der Brisanz für die Stadtentwicklung erklärte sich die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie als zuständige Fachbehörde sehr schnell bereit, eine Überprüfung des Überschwemmungsgebietes mit modernsten Berechnungsverfahren in Auftrag zu geben.

Bei der Vorstellung der Ergebnisse in einer öffentlichen Veranstaltung am 12. Januar 2015 konnte daraufhin Entwarnung gegeben werden. Man hatte festgestellt, dass im Überschwemmungsfall die Wassermassen aus dem Helderbach im Wallgraben zwischengespeichert werden können und somit die Heldrunger Siedlungsfläche nahezu überschwemmungsfrei bleibt.

So führten die gemeinsamen Anstrengungen für die Stadt Heldrungen zu einem guten Ergebnis.
Autor: khh

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