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So, 15:14 Uhr
20.03.2016
Neues aus Sondershausen

Verbesserungen angemahnt

Wegen der bevorstehende durchgehenden Befahrbarkeit des Unstrut-Werra-Radwegs (UWR) gab es durch einen Leser noch die Forderung nach einer Verbesserung der Sicherheit. Worum es geht, erfahren Sie hier...

Nicht alle Wegstücken des UWR verlaufen auch auf stillgelegten Bahnstrecken und sind so nicht durch öffentlichen Verkehr gefährdet.

Verbesserungen angemahnt (Foto: Karl-Heinz Herrmann) Verbesserungen angemahnt (Foto: Karl-Heinz Herrmann)

Anders sieht es beim Wegstück des UWR Zwischen Sondershausen und Ebeleben aus. Hier verläuft der Radweg auf der alten B4 vorbei am Bebraer Teich. Anfangs gibt es noch einen gemeinsamen Fuß- Radweg. Hinter dem Bebraer Teich ist allerdings Schluss damit.

Verbesserungen angemahnt (Foto: Karl-Heinz Herrmann) Verbesserungen angemahnt (Foto: Karl-Heinz Herrmann)

Aber dann kommt leider ein Wegstück, dass nicht für die Sicherheit der Radfahrer sorgt. Nicht nur der Weg neben der Straße ist weg, sondern ab Ortsausgangsschild ist für die Autofahrer wieder Tempo 100 erlaubt. Hier muss etwas geschehen, so der Leser.

Und in der Tat, das Wegstück bis zum Abzweig Possenauffahrt ist lang genug, dass man richtige Fahrt aufnehmen kann. Ungünstig natürlich dass es dann auch noch eine leichte Kurve gibt, bei der die Radfahrer schlecht gesehen werden, vorallem, wenn man aus Richtung Possen kommt.

Verbesserungen angemahnt (Foto: Karl-Heinz Herrmann) Verbesserungen angemahnt (Foto: Karl-Heinz Herrmann)

Der Leser fordert, hier sollte durch Linien auf der Straße der Radweg markiert werden.

Das Problem hat kn bei der Stadt zur Sprache gebracht. Bauamtsleiter Manfred Kucksch räumte ein, dass eine Senkung der Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h schnell veranlasst werden kann. Da sehe er kaum Probleme. So etwas sei in der Stadt bereits diskutiert worden.

Verbesserungen angemahnt (Foto: Karl-Heinz Herrmann) Verbesserungen angemahnt (Foto: Karl-Heinz Herrmann)

Hinsichtlich der Kennzeichnung der Fahrradstreifen räumte Kucksch ein, dass müsse erst genau geprüft werden. Für die Anlegung von solchen Streifen müssen Bedingungen eingehalten werden. Da auf dem Wegabschnitt auch mit Busverkehr gerechnet werden muss, sind eben bestimmte Mindestbreiten der Straße einzuhalten. Das muss erst durch die Verkehrsbehörde in Abstimmung mit der Polizei untersucht werden.
Autor: khh

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