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Do, 17:07 Uhr
31.03.2016
Meldungen aus dem Landratsamt

„Fonds Sexueller Missbrauch“

Bundesfamilienministerium hebt Antragsfrist beim „Fonds Sexueller Missbrauch“ auf. Dazu erreichte kn folgende Meldung aus dem Landratsamt...

Betroffene, die Kindesmissbrauch im familiären Umfeld erlitten haben, können jetzt auch nach dem 30. April 2016 Anträge auf Hilfen stellen.

Missbrauchsbeauftragter Rörig: „Dies ist ein wichtiger erster Schritt! Ich hoffe, dass jetzt auch die Frist für das „Ergänzende Hilfesystem“ für Betroffene, die Missbrauch in Institutionen erlitten haben, ebenfalls gestrichen wird.

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Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat heute auf der Website des „Fonds sexueller Missbrauch“ (FSM) bekannt gegeben, dass Betroffene sexuellen Missbrauchs im Kindes- und Jugendalter über den 30. April 2016 hinaus Anträge auf Hilfeleistungen an die Geschäftsstelle des FSM richten können (www.fonds-missbrauch.de). Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, begrüßt die unbefristete Aufhebung der Antragsfrist beim FSM…
Autor: khh

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