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Do, 09:57 Uhr
07.04.2016
Aus der Polizeiarbeit

Mit Drogen unterwegs

Bei Fahren mit dem Auto unter Drogen bzw. Alkohol wurden gleich zwei Fahrzeugführer von der Polizei erwischt.

In Schernberg, Untertor, wurde gegen 08:45 Uhr ein 18-jähriger Fahrer eines PKW Opel zu einer Verkehrskontrolle angehalten. Bei der Kontrolle wurden gerötete Bindehäute beim ihm festgestellt. Ein anschließender Drogenvortest verlief positiv auf Amphetamine.

Im Fahrzeug konnten Arzneimittel und Betäubungsmittel aufgefunden werden. Im Sondershäuser Krankenhaus wurde eine Blutentnahme durchgeführt.


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Einen telefonierenden und unsicher fahrenden Fahrer eines PKW Opel stellten Polizeibeamte gegen 17:45 zwischen Rottleben und Bad Frankenhausen auf der L1172, kurz hinter der Dreiangel, fest.

Da der 48jährige Mann Atemalkoholgeruch aufwies, wurde eine Blutentnahme im Bad Frankenhäuser Krankenhaus veranlasst.
Autor: khh

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Kommentare
Franziskus
07.04.2016, 14:25 Uhr
Telefonieren im Auto
tut man hier scheinbar, auf diesen Straßen gerne?
Manche scheinen die Straßenverkehrsordnung, nicht zu kennen?
Micha123
07.04.2016, 16:54 Uhr
Telefonieren
Nun.. der Telefonierer gehört ja schon zum älteren Semester. Geht man davon aus, dass sein Erwerb der Fahrerlaubnis auch so alt ist - da gab es in der StVO noch keinen Hinweis für das Telefonieren am Steuer.
Die Bourgeoisie - welche damals während der Fahrt telefonierte - befand sich auf der Rückbank und hatte einen Fahrer.
Vielleicht hat der Täter ja einmal davon gehört, dass es heute verboten ist. Aber leider trägt der Alkoholkonsum dazu bei, dass man dieses schnell vergisst.
Stellt sich nun die Frage - was wird die Staatsanwaltschaft aus dem Vergehen machen? Bekanntlich wird ja nur ein Vergehen bestraft oder liege ich da verkehrt?
Hoffen wir einmal - für unsere Sicherheit, dass man das Genussmittel bestraft und dieser Mensch aus dem Verkehr gezogen wird.
Was aber so manchen Zeitgenossen trotzdem nicht abhält, seine Fahrten fortzusetzen. Noch dazu - wenn dann wieder Alkohol mit im Spiel ist, man vergisst - dass man eigentlich gar keinen Führerschein mehr hat... .
Franziskus
07.04.2016, 18:23 Uhr
Aber da gab es doch
den Einingungsvertrag 1990.
Und die Ostgesetze liefen ja alle aus.
Die Wiedervereinigung brachte neue Gesetze.
Da sollte man als Bundesbürger,wenn man es sein will ,
eben auf dem neuesten Stand sein.
Selbst das Wort "Stopp" können viele nicht lesen und verstehen?
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