Do, 11:49 Uhr
14.04.2016
Asylpolitik
Zum Thema Flüchtlingsunterkünfte
CDU-Fraktion verlangt Auskunft über langfristige Belastungen durch nicht belegte Flüchtlingsunterkünfte. Landtagsmitglied Herrgott: Kommunen dürfen nicht auf Kosten sitzen bleiben. Dazu erreichte kn diese Meldung...
Der migrationspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Christian Herrgott, hat eine parlamentarische Anfrage an die Landesregierung gestellt, um herauszufinden, welche vertraglichen Verpflichtungen die Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen eingegangen sind, um Unterbringungsplätze für Flüchtlinge vorzuhalten. Die Kommunen haben in der letzten Zeit ganz erhebliche Kapazitäten geschaffen. Doch je schneller Asylanträge bearbeitet werden und je weiter der Flüchtlingszustrom abebbt, desto stärker rückt die Frage nach leerstehenden Flüchtlingsunterkünften und den dadurch entstehenden Kosten in den Fokus. Es darf keinesfalls passieren, dass am Ende die Kommunen auf den Kosten sitzen bleiben, erklärte Herrgott.
Thüringen gewährt den Landkreisen und kreisfreien Städten eine Investitionspauschale zur Schaffung von Unterkunftsplätzen, wenn Plätze in Gemeinschaftsunterkünften mindestens fünf Jahre und in Einzelunterkünften mindestens zwei Jahre für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden. Dementsprechend müssen auch die Mietverträge gestaltet sein. Hier sehen wir ein erhebliches Problem auf unsere Landkreise und kreisfreien Städte zukommen. Umso wichtiger ist aus unserer Sicht eine Bestandserhebung, um Kapazitäten, Leerstände und Mietvertragslaufzeiten zu analysieren und die entsprechenden Schlüsse ziehen zu können, erläuterte Herrgott seinen Fragenkatalog.
Insbesondere wollen wir von der Landesregierung wissen, ob für Landkreise und kreisfreie Städte eine Kostenerstattung für nicht belegte Unterbringungsplätze geplant ist, geht der CDU-Migrationspolitiker auf die Sorgen vieler Kommunen ein, die sich zur Flüchtlingsunterbringung in langfristigen Mietverträgen binden mussten.
Autor: khhDer migrationspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Christian Herrgott, hat eine parlamentarische Anfrage an die Landesregierung gestellt, um herauszufinden, welche vertraglichen Verpflichtungen die Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen eingegangen sind, um Unterbringungsplätze für Flüchtlinge vorzuhalten. Die Kommunen haben in der letzten Zeit ganz erhebliche Kapazitäten geschaffen. Doch je schneller Asylanträge bearbeitet werden und je weiter der Flüchtlingszustrom abebbt, desto stärker rückt die Frage nach leerstehenden Flüchtlingsunterkünften und den dadurch entstehenden Kosten in den Fokus. Es darf keinesfalls passieren, dass am Ende die Kommunen auf den Kosten sitzen bleiben, erklärte Herrgott.
Thüringen gewährt den Landkreisen und kreisfreien Städten eine Investitionspauschale zur Schaffung von Unterkunftsplätzen, wenn Plätze in Gemeinschaftsunterkünften mindestens fünf Jahre und in Einzelunterkünften mindestens zwei Jahre für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden. Dementsprechend müssen auch die Mietverträge gestaltet sein. Hier sehen wir ein erhebliches Problem auf unsere Landkreise und kreisfreien Städte zukommen. Umso wichtiger ist aus unserer Sicht eine Bestandserhebung, um Kapazitäten, Leerstände und Mietvertragslaufzeiten zu analysieren und die entsprechenden Schlüsse ziehen zu können, erläuterte Herrgott seinen Fragenkatalog.
Insbesondere wollen wir von der Landesregierung wissen, ob für Landkreise und kreisfreie Städte eine Kostenerstattung für nicht belegte Unterbringungsplätze geplant ist, geht der CDU-Migrationspolitiker auf die Sorgen vieler Kommunen ein, die sich zur Flüchtlingsunterbringung in langfristigen Mietverträgen binden mussten.