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Mo, 10:40 Uhr
18.04.2016
Kommunalpolitiker äußern sich

Forderungen der Nubi zur Orchsterfinanzierung

Im Vorfeld der kommenden Stadtratssitzung erreichte kn diese Stellungnahme der NUBI zur Finanzierung der Theater NDH/Loh-Orchester SDH GmbH...


Das Motto in der oben genannten Sache lautet: Sollen die Bürger und Gewerbetreibenden doch bezahlen, wir geben das Geld schon aus! Ohne das Theater und Orchester wären wir in Nordthüringen noch ärmer als wir es ohnehin schon sind. Unser Loh-Orchester muss aber auch überregional wieder bedeutsam werden. Das war es früher auch.

Die Kapelle", so urteilte Franz Liszt 1871, "zählt zu den renommiertesten Deutschlands...". Der GM Gerhart Wiesenhütter spielte einst mit dem Gewandhausorchester in Leipzig. Schallplattenaufnahmen und Konzertaufzeichnungen erfolgten. Im Oktober 2004 flog das Orchester mit 90 Musikern nach Tokio zu einer Gastspielreise und gab drei Konzerte.

Hier sehen wir Möglichkeiten, die Tarifprobleme durch mehr Auftritte zu lösen. Wenn nur 12 Prozent der entstehenden Kosten durch Einnahmen ein- gespielt werden, ist das zu wenig. Eine Tätigkeit, die zu 88 Prozent gefördert wird, gibt es sonst nirgendwo. Setzt man die Einwohnerzahl von Sondershausen (23 140) ins Verhältnis zum Zuschuss von 960 T-Euro, so ergibt sich pro Einwohner ein Aufwand von 41,50 Euro“!

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Ein anderer Weg führt zur soliden Finanzierung und Lösung der Tarifprobleme: Wir haben im März 2015 den Minister gebeten, ein Kulturraumgesetz zu bewirken. Er antwortete: Ein Kulturfördergesetz sei in Vorbereitung. In der Kulturausschusssitzung am 02.12.15 in NDH erklärte er, dass "man sich an das Kulturraumgesetz von Sachsen anlehne". Am 15.12.15 schrieb er: “Ich stimme Ihnen zu, dass es Ziel sein muss, die Landkreise (Eichsfeld, Unstrut/Hainich usw.) an der Finanzierung von Theatern und Orchestern zu beteiligen, die von ihren Einwohnern genutzt werden; alles andere wäre eine Form der "Trittbettfahrerei", die man als Ungerechtigkeit empfinden kann. Der Weg sollte deshalb eher in Verhandlungen mit den bisher nicht fördernden Landkreisen liegen".

Warum hat er diese Verhandlungen nicht geführt? Abschließend wünschte er, dass wir uns für die Verstätigung des Zuschusses einsetzen sollen. Was für eine Schlitzohrigkeit?

Unsere Forderung lautet weiterhin: Die Zahl der Gesellschafter ist zu erhöhen!
Die Stadt Sondershausen zahlte bisher folgende Zuschüsse:
bis 2008 - 760 800 Euro,
ab 2009 - 910 000 Euro
ab 2013 960 000 Euro.
Der derzeitige Zuschuss überfordert die finanzielle Leistungskraft unserer Stadt, die sich bis 2024 in der Haushaltskonsolidierung befindet. Ein so hoher Zuschuss für eine freiwillige Leistung an eine einzelne Einrichtung verstößt gegen § 53 der ThürK0.

Sie wird nicht allen Bürgern gerecht. Nach einer Studie der Fachhochschule NDH haben nur 4,3 % der Besucher des Theaters ihren Wohnsitz im Kyffhäuserkreis. Wir haben doch nicht die Friedhofsgebühren verdoppelt, die Eintrittsgebühren für das Museum und das Bergbad, die Kita-Gebühren, die Grund- und die Gewerbesteuern usw. erhöht, um ab 2017 einen Mehraufwand von 150 000 Euro, also 1.110. 000 E künftig hin jährlich bis 2025 an die GmbH für die Beseitigung ihrer Tarifprobleme zu zahlen.

Ein Vorgriff auf die künftigen Haushalte in dieser Größenordnung ist unverantwortlich. Kein Stadtrat ist gefordert, hierfür seine Zustimmung unter dem Aspekt der Bedarfszuweisung zu geben.
Die Stadträte entscheiden nach § 24 der ThürK0!
Die NUBI hat ihre Beschlussvorlage vom 09.11.15, nach der der jährliche Zuschuss auf 300.000 Euro reduziert werden sollte und über die mit unserem Einverständnis nicht abgestimmt wurde, mit Schreiben vom 16.02.16 an den Bürgermeister in der Neufassung über 600.000 Euro Zuschuss ab 2017 gesandt, um die Existenz der GmbH, wie es hieß, nicht zu gefährden. Die Differenz von 360. 000 Euro nimmt die GmbH mit den 2017 geplanten 15 Freiluftveranstaltungen zu den Thüringer Schlossfestspielen in Sondershausen locker ein.

Überdies haben die Bürger unserer Stadt von den Darbietungen der GmbH nur in geringem Maße etwas, seitdem der Orchestergraben im "Haus der Kunst" vor einigen Jahren für viel Geld zugemauert wurde.

In der Hauptausschusssitzung am 17.03.16 wurde die Neufassung unserer Beschlussvorlage nicht mal erwähnt.
Solange die Stadt ihre Pflichtaufgaben nicht erfüllen kann, können die Ausgaben für freiwillige Leistungen nicht erhöht werden. Für den Erhalt einer Bedarfszuweisung sind diese um 2 Prozent zu verringern.

Gerhard Axt Sondershausen. am 16. April 2016
Mitglied des Stadtrates für die NUBI

Einladung:
Unsere nächste Gesprächsrunde findet am 20.04.16 (Miittwoch) ab 18.30 Uhr in der Klause Sondershausen statt.
Autor: khh

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