Do, 10:34 Uhr
28.04.2016
Neues aus Sondershausen
Wohngeldstelle wechselt ins Landratsamt
Mit dem 2. Mai 2016 werden die Zuständigkeiten der Stadt Sondershausen für die Belange des Wohngeldes an das Landratsamt Kyffhäuserkreis übertragen. Hier kn mit den Einzelheiten...
Ab diesem Zeitpunkt müssen somit alle Wohngeldanträge beim Landratsamt Kyffhäuserkreis, Markt 8, 99706 Sondershausen, gestellt werden.
Auch bereits abgegebene Anträge und laufende Verfahren in der Stadt Sondershausen und den Ortsteilen werden ab diesem Zeitpunkt nicht mehr von der Stadtverwaltung Sondershausen, sondern ausschließlich von der Wohngeldbehörde beim Landratsamt Kyffhäuserkreis bearbeitet.
Für Rückfragen steht die Wohngeldstelle des Landratsamtes zur Verfügung. Es wird um Beachtung gebeten.
Telefon: 03632/741-0 (Landratsamt Kyffhäuserkreis)
Autor: khhAb diesem Zeitpunkt müssen somit alle Wohngeldanträge beim Landratsamt Kyffhäuserkreis, Markt 8, 99706 Sondershausen, gestellt werden.
Auch bereits abgegebene Anträge und laufende Verfahren in der Stadt Sondershausen und den Ortsteilen werden ab diesem Zeitpunkt nicht mehr von der Stadtverwaltung Sondershausen, sondern ausschließlich von der Wohngeldbehörde beim Landratsamt Kyffhäuserkreis bearbeitet.
Für Rückfragen steht die Wohngeldstelle des Landratsamtes zur Verfügung. Es wird um Beachtung gebeten.
Telefon: 03632/741-0 (Landratsamt Kyffhäuserkreis)