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Do, 10:34 Uhr
28.04.2016
Neues aus Sondershausen

Wohngeldstelle wechselt ins Landratsamt

Mit dem 2. Mai 2016 werden die Zuständigkeiten der Stadt Sondershausen für die Belange des Wohngeldes an das Landratsamt Kyffhäuserkreis übertragen. Hier kn mit den Einzelheiten...

Ab diesem Zeitpunkt müssen somit alle Wohngeldanträge beim Landratsamt Kyffhäuserkreis, Markt 8, 99706 Sondershausen, gestellt werden.

Auch bereits abgegebene Anträge und laufende Verfahren in der Stadt Sondershausen und den Ortsteilen werden ab diesem Zeitpunkt nicht mehr von der Stadtverwaltung Sondershausen, sondern ausschließlich von der Wohngeldbehörde beim Landratsamt Kyffhäuserkreis bearbeitet.

Für Rückfragen steht die Wohngeldstelle des Landratsamtes zur Verfügung. Es wird um Beachtung gebeten.

Telefon: 03632/741-0 (Landratsamt Kyffhäuserkreis)
Autor: khh

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Kommentare
Franziskus
28.04.2016, 14:36 Uhr
Wohngeldstelle
Eine Wohngeldstelle gehört immer in ganz Deutschland in die Kreisbehörde.
Franziskus
30.04.2016, 21:51 Uhr
dann noch etwas
Die Mitarbeiter eines Landratsamtes in Bayern stehen 5 Tagen ihren Bürgern zur Beratung zur Verfügung.
Im Landratsamt Sondershausen gibt es 2 oder 3 Sprechtage für die Bürger des Kyf-Kreises ? ?
Micha123
30.04.2016, 22:37 Uhr
KYF Kreis
@Friedrich I.

5 Tage die Woche Sprechzeiten?
Das hat man im Kyf-Kreis doch nicht nötig! Warum auch.

Achso.. da war ja etwas.. der Kreis ist in vielen Bereichen mit ein Schlusslicht in Deutschland... Woran dies nur liegt?
Zwar wechselte man vor einigen Jahren das "Oberhaupt" aber der "Sumpf" ist geblieben... . Und so ist es nicht nur bei der Kreisverwaltung.. sondern auch bei den Städten... .
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