Mi, 20:05 Uhr
11.05.2016
Meldungen aus dem Landratsamt
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Im Kreisausschuss ging es heute um die Fortschreibung Nahverkehrsplan des Kyffhäuserkreises für den Zeitraum 2017 – 2021 und Verkehrsleistungs- und Finanzierungsvertrag (Verkehrsvertrag) zwischen dem Kyffhäuserkreis und der Verkehrsgesellschaft Südharz mbH...
Die Empfehlung zur Beschlussfassung für die Fortschreibung Nahverkehrsplan des Kyffhäuserkreises für den Zeitraum 2017 – 2021 wurde von der Tagesordnung genommen. In der vor der Kreisausschusssitzung stattfindenden Wirtschaftsausschusssitzung (mit allen Kreisausschussmitgliedern) hatte man beschlossen, noch einen Test durchzuführen.
Der Kreisausschuss empfahl einstimmig dem Kreistag, den Vertrag zwischen dem Kyffhäuserkreis und der Verkehrsgesellschaft Südharz mbH zu beschließen und die Landrätin zur Unterzeichnung des Vertrages zu ermächtigen.
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)
Der Landkreis ist zuständige örtliche Behörde für die Vergabe von Leistungen des öffentlichen Straßenpersonennahverkehrs im Sinne von Art. 2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße vom 23.10.2007 und hat sich seit Inkrafttreten der Verordnung ausdrücklich für eine Direktvergabe an interne Betreiber auf der Grundlage des Art. 5 Abs. 2 ausgesprochen.
Die Vergabe und Finanzierung von öffentlichen Verkehrsleistungen erfolgt nach Maßgabe dieser Verordnung im Rahmen öffentlicher Dienstleistungsaufträge (ÖDA) unter Beachtung des gültigen Nahverkehrsplans.
Der mit Beschluss des Kreistages Nr. 2010/5/017 an die Verkehrsgesellschaft Südharz mbH (VGS) als internen Betreiber vergebene ÖDA läuft zum 31.12.2016 aus.
Unter Beachtung gesetzlich einzuhaltender Fristen hat der Kreistag bereits in seiner Sitzung am 24.06.2015 beschlossen, dass für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2019
1. erneut Leistungen des öffentlichen Straßenpersonennahverkehrs im Wege der Direktvergabe an die VGS zu vergeben sind, 2 der Nahverkehrsplan entsprechend fortzuschreiben sowie
3. ein ÖDA in der Form eines Verkehrsleistungs- und Finanzierungsvertrages auszuarbeiten ist.
Die in diesem Zusammenhang erforderliche Bekanntmachung gemäß Art. 7 Abs.2 EG 1370/2007 erfolgte am 27.6.2015 im Amtsblatt der Europäischen Union und eine entsprechend bedarfsgerechte Fortschreibung des Nahverkehrsplans für den Zeitraum 2017 bis 2021 liegt vor.
Der beiliegende Verkehrsleistungs- und Finanzierungsvertrag regelt die Erbringung sowie die Gewährung von Ausgleichszahlungen für die Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen auf der Grundlage der EG 1370 durch den internen Betreiber, die Verkehrsgesellschaft Südharz mbH vom 01.01.2017 bis 31.12.2019.
Autor: khhDie Empfehlung zur Beschlussfassung für die Fortschreibung Nahverkehrsplan des Kyffhäuserkreises für den Zeitraum 2017 – 2021 wurde von der Tagesordnung genommen. In der vor der Kreisausschusssitzung stattfindenden Wirtschaftsausschusssitzung (mit allen Kreisausschussmitgliedern) hatte man beschlossen, noch einen Test durchzuführen.
Der Kreisausschuss empfahl einstimmig dem Kreistag, den Vertrag zwischen dem Kyffhäuserkreis und der Verkehrsgesellschaft Südharz mbH zu beschließen und die Landrätin zur Unterzeichnung des Vertrages zu ermächtigen.
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)
Der Landkreis ist zuständige örtliche Behörde für die Vergabe von Leistungen des öffentlichen Straßenpersonennahverkehrs im Sinne von Art. 2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße vom 23.10.2007 und hat sich seit Inkrafttreten der Verordnung ausdrücklich für eine Direktvergabe an interne Betreiber auf der Grundlage des Art. 5 Abs. 2 ausgesprochen.
Die Vergabe und Finanzierung von öffentlichen Verkehrsleistungen erfolgt nach Maßgabe dieser Verordnung im Rahmen öffentlicher Dienstleistungsaufträge (ÖDA) unter Beachtung des gültigen Nahverkehrsplans.
Der mit Beschluss des Kreistages Nr. 2010/5/017 an die Verkehrsgesellschaft Südharz mbH (VGS) als internen Betreiber vergebene ÖDA läuft zum 31.12.2016 aus.
Unter Beachtung gesetzlich einzuhaltender Fristen hat der Kreistag bereits in seiner Sitzung am 24.06.2015 beschlossen, dass für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2019
1. erneut Leistungen des öffentlichen Straßenpersonennahverkehrs im Wege der Direktvergabe an die VGS zu vergeben sind, 2 der Nahverkehrsplan entsprechend fortzuschreiben sowie
3. ein ÖDA in der Form eines Verkehrsleistungs- und Finanzierungsvertrages auszuarbeiten ist.
Die in diesem Zusammenhang erforderliche Bekanntmachung gemäß Art. 7 Abs.2 EG 1370/2007 erfolgte am 27.6.2015 im Amtsblatt der Europäischen Union und eine entsprechend bedarfsgerechte Fortschreibung des Nahverkehrsplans für den Zeitraum 2017 bis 2021 liegt vor.
Der beiliegende Verkehrsleistungs- und Finanzierungsvertrag regelt die Erbringung sowie die Gewährung von Ausgleichszahlungen für die Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen auf der Grundlage der EG 1370 durch den internen Betreiber, die Verkehrsgesellschaft Südharz mbH vom 01.01.2017 bis 31.12.2019.
