Do, 07:24 Uhr
12.05.2016
Bundespolitiker äußern sich
Neues aus Berlin (29)
Im Rahmen unserer Reihe Berichte der Bundestagmitglieder unserer Region äußert sich das Mitglied des Bundestags, Steffen-Claudio Lemme (SPD) zum Thema: "Weg frei für Gesetz gegen Lohndrückerei....
Anlässlich der gestrigen Einigung im Koalitionsausschuss über eine Reform zum besseren Schutz von Arbeitnehmern erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Steffen-Claudio Lemme:
Nach monatelangem Gezeter hat die CDU/CSU endlich ihre Blockadehaltung aufgegeben und den Weg frei gemacht für die weitere Beratung des Gesetzentwurfs gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen. In Zukunft wird es klare Regeln für Arbeitgeber und Arbeitnehmer geben, um den Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen zu bekämpfen. Klar verabredet ist gleicher Lohn für gleiche Arbeit ohne Schlupflöcher. Eine Dauerentleihung von Zeitarbeitnehmern soll künftig nicht mehr möglich sein. Leiharbeitnehmer sollen maximal 18 Monate in einem Betrieb eingesetzt werden können. Nach neun Monaten sollen sie den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaften bekommen. Zeitarbeitnehmer sollen generell nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden dürfen.
Schärfere Regeln bei Leiharbeit und Werkverträgen gehören neben dem gesetzlichen Mindestlohn zu den zentralen arbeitsmarktpolitischen Anliegen in für diese Wahlperiode.
Wahlkreisbüro Seffen-Claudio Lemme
Autor: khhAnlässlich der gestrigen Einigung im Koalitionsausschuss über eine Reform zum besseren Schutz von Arbeitnehmern erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Steffen-Claudio Lemme:
Nach monatelangem Gezeter hat die CDU/CSU endlich ihre Blockadehaltung aufgegeben und den Weg frei gemacht für die weitere Beratung des Gesetzentwurfs gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen. In Zukunft wird es klare Regeln für Arbeitgeber und Arbeitnehmer geben, um den Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen zu bekämpfen. Klar verabredet ist gleicher Lohn für gleiche Arbeit ohne Schlupflöcher. Eine Dauerentleihung von Zeitarbeitnehmern soll künftig nicht mehr möglich sein. Leiharbeitnehmer sollen maximal 18 Monate in einem Betrieb eingesetzt werden können. Nach neun Monaten sollen sie den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaften bekommen. Zeitarbeitnehmer sollen generell nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden dürfen.
Schärfere Regeln bei Leiharbeit und Werkverträgen gehören neben dem gesetzlichen Mindestlohn zu den zentralen arbeitsmarktpolitischen Anliegen in für diese Wahlperiode.
Wahlkreisbüro Seffen-Claudio Lemme