Mi, 11:55 Uhr
18.05.2016
Aus der Polizeiarbeit
Bei Verkehrskontrollen fündig
Einige Verkehrskontrollen liefen nicht gerade günstig und endeten sogar teils mit einem Ermittlungsverfahren...
Zeugen informierten gegen 11:30 Uhr den zuständigen Kontaktbereichsbeamten über einen ohne Kennzeichen fahrenden PKW am Bahnhof Heldrungen. Das Fahrzeug wurde im unmittelbaren
Bereich angehalten und einer Kontrolle unterzogen. Durch die hinzugezogenen Polizeibeamten aus Sondershausen musste bei dem 26-jährigen Mann aus Heldrungen ein Atemalkoholwert von 2,70 Promille festgestellt werden. Der geführte Pkw Peugeot war seit Anfang Mai 2016 nicht mehr für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen, versichert bzw. versteuert. Der Mann besitzt zudem keine gültige Fahrerlaubnis.
Eine Blutentnahme wurde veranlasst und ein Ermittlungsverfahren wegen mehrerer Verkehrsdelikte eingeleitet.
Im Rahmen einer Verkehrskontrolle in Rockensußra wurde gegen 13:30 Uhr ein PKW Ford angehalten. Der 26jährige Fahrer legte eine serbische Fahrerlaubnis vor. Da er seinen Wohnsitz seit November 2015 ohne Unterbrechung in Deutschlang und eine inländische
Fahrerlaubnis in der Zwischenzeit nicht beantragt hatte, wurde ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrererlaubnis gegen ihn eingeleitet.
Autor: khhZeugen informierten gegen 11:30 Uhr den zuständigen Kontaktbereichsbeamten über einen ohne Kennzeichen fahrenden PKW am Bahnhof Heldrungen. Das Fahrzeug wurde im unmittelbaren
Bereich angehalten und einer Kontrolle unterzogen. Durch die hinzugezogenen Polizeibeamten aus Sondershausen musste bei dem 26-jährigen Mann aus Heldrungen ein Atemalkoholwert von 2,70 Promille festgestellt werden. Der geführte Pkw Peugeot war seit Anfang Mai 2016 nicht mehr für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen, versichert bzw. versteuert. Der Mann besitzt zudem keine gültige Fahrerlaubnis.
Eine Blutentnahme wurde veranlasst und ein Ermittlungsverfahren wegen mehrerer Verkehrsdelikte eingeleitet.
Im Rahmen einer Verkehrskontrolle in Rockensußra wurde gegen 13:30 Uhr ein PKW Ford angehalten. Der 26jährige Fahrer legte eine serbische Fahrerlaubnis vor. Da er seinen Wohnsitz seit November 2015 ohne Unterbrechung in Deutschlang und eine inländische
Fahrerlaubnis in der Zwischenzeit nicht beantragt hatte, wurde ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrererlaubnis gegen ihn eingeleitet.