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Mi, 05:01 Uhr
15.06.2016
Kommunalpolitiker äußern sich

Gebietsreform und Kyffhäuserkreis

Im Kreistag geht es heute um die Beschlussfassung zum Antrag der CDU-Fraktion: Eigenständigkeit des Kyffhäuserkreises. Interessant in diesem Zusammenhang, das die Stadtratsfraktion der Volkssolidarität Sondershausen für die nächste Stadtratssitzung Sondershausen einen Beschlussantrag zur Erhaltung des Status als Kreisstadt einbringen wird. Auf Anfrage kann kn den Wortlaut veröffentlichen...

Fraktion der Volkssolidarität im Stadtrat der Stadt Sondershausen
Vorlage eines Stadtratsbeschlusses in Form einer Willensbekundung zur geplanten „Gebietsreform in Thüringen“ sowie des damit verbundenen Vorschaltgesetzes

Beschlussvorlage als Willensbekundung:

Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschließt im Rahmen einer Willensbekundung folgende eindeutige Positionierung zur geplanten „Gebietsreform in Thüringen“ sowie des damit verbundenen Vorschaltgesetzes mit folgenden Punkten:
- Die Stadt Sondershausen sagt „Nein“ zur Gebietsreform der Thüringer Landesregierung in der jetzigen Fassung.
- Die Stadt Sondershausen muss auch zukünftig Sitz der Kreisverwaltung bleiben, diese Forderung ist der zentrale Kernpunkt aller zukünftigen Gespräche und nicht verhandelbar.
- Die Stadt Sondershausen spricht sich für eine breite Bürgerbeteiligung zu diesem Thema aus.

Begründung:
Ab 2018 sollen Mindestgrößen für kreisfreie Städte, Gemeinden und Landkreise gelten. Demnach würde sich die Anzahl der kreisfreien Städte in Thüringen halbieren. Nur ein Viertel der Gemeinden blieben selbstständig. So sehen die Pläne des Freistaats Thüringen aus. Aber damit sind nicht alle einverstanden: Laut einer Umfrage des Insa-Instituts sind 57 Prozent der Thüringer gegen eine Reform, nur 30 Prozent dafür.

Fakt ist, dass erstens eine große Mehrheit die Gebietsreform ablehnt, dass zweitens quer durch alle Parteien die Bürger auch sagen, sie wollen keine Halbierung der Landkreise und eine noch stärkere Mehrheit sich dafür ausspricht, ein Volksbegehren gegen die Gebietsreform zu unterstützen." Der Umfrage zufolge sind dies 55 Prozent der Thüringer Bürger.

Unter dessen ist ein Entwurf des Vorschaltgesetzes – wie er offenbar vom Thüringer Innenministerium dem Kabinett vorgelegt werden soll – bekannt geworden. Sollte der Inhalt dieses Entwurfes Gesetzesform erlangen, werden sich die Rahmenbedingungen für die Mitbestimmung der Bevölkerung im Freistaat Thüringen rapide verschlechtern. Die zentralen Aussagen des Entwurfes lauten wie folgt:

- Zukünftig sollen keine kreisangehörigen Gemeinden mit weniger als 6.000 Einwohnern Bestand haben.
- Die Bildung neuer Verwaltungsgemeinschaften und die Übertragung von Aufgaben an die sogenannten erfüllenden Gemeinden sind zukünftig ausgeschlossen.
- Bestehende Verwaltungsgemeinschaften und die sogenannten erfüllenden Gemeinden werden abgeschafft.
- Die vormaligen Mitglieder werden zu Einheits- oder Landgemeinden zusammengeschlossen.
- Kreisfreie Städte sollen mindestens 100.000 Einwohner aufweisen.
- Landkreise sollen mindestens 130.000 und höchstens 250.000 Einwohner haben.
- Bestehende Landkreise sollen aufgelöst werden.
- Die Freiwilligkeitsphase dieses Neugliederungsgesetzes soll sich auf die Neugliederung der kreisangehörigen Gemeinden beschränken.

Das sogenannte Vorschaltgesetz erweckt den Eindruck, dass im Rahmen der Freiwilligkeitsphase Spielräume der kreisfreien Kommunen im Hinblick auf die späteren Zusammenschlüsse bestehen. Dies ist jedoch nicht der Fall. Das Vorschaltgesetz trifft enge Vorgaben für die spätere Gebietsstruktur. Abweichungen von diesen Vorgaben sind auch im Rahmen der Freiwilligkeitsphase nicht möglich.

Anders als bisher dargestellt, sind daher nicht erst die nachfolgenden Neugliederungsgesetze, die sich mit den einzelnen neu zu schaffenden Gebietsstrukturen beschäftigen, maßgeblich für die Veränderung der politischen Landschaft in Thüringen, sondern bereits das Vorschaltgesetz. Es ist daher höchste Zeit, bereits jetzt auf die Gefahren und Unwägbarkeiten dieses höchst umstrittenen Vorschaltgesetzes sowie der darauf hin geplanten Gebietsreform hinzuweisen und dieser konsequent entgegenzutreten und gegebenenfalls ein entsprechendes Volksbegehren und Bürgerbeteiligungen zu unterstützen.

Es ist unabdingbar, dass der Stadtrat der Stadt Sondershausen seinen unumstößlichen Willen bekundet, dass die Stadt Sondershausen auch zukünftig der Sitz einer Kreisverwaltung mit ihren angegliederten Verwaltungseinheiten ist und bleibt.

Dieser Beschluss soll sowohl der Landrätin Antje Hochwind persönlich als auch dem gesamten Kreistag des Kyffhäuserkreises zugestellt werden. Des Weiteren sind entsprechende Ausfertigungen für alle Landtagsabgeordneten die für unsere Region zuständig sind zu fertigen und zu übersenden.
Autor: khh

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