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Mi, 19:29 Uhr
15.06.2016
Meldungen aus dem Landratsamt

Aus dem Kreistag (1)

In den ersten drei Beschlüssen der heutigen Kreistagssitzung ging es um die Förderung von Kindern in Tagespflege und die Gebührensatzung über die Benutzung der Schulhorte in Trägerschaft des Kyffhäuserkreises (Übernahme durch das Land Thüringen)...


1. Änderungssatzung zur Satzung des Kyffhäuserkreises über die Förderung von Kindern in Tagespflege



Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung des Kyffhäuserkreises über die Förderung von Kindern in Tagespflege. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.

Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)

Aufgrund einer Änderung der Verwaltungsvorschrift des Freistaats Thüringen über die Festsetzung der laufenden Geldleistung nach § 18 Abs. 9 des Thüringer Kindertagesstättengesetzes, die am 01.04.2016 in Kraft trat, ist es notwendig, den Zeitumfang der Halbtagesbetreuung neu zu regeln. Bisher galt eine zeitliche Obergrenze bis 20 Stunden wöchentliche Betreuungszeit als Halbtagesbetreuung, nunmehr werden hierfür 22,5 Stunden vorgesehen. Die Regelung hat Auswirkungen auf die Vergütung der Tagespflegepersonen und damit auch indirekt auf die Höhe der von den Eltern zu entrichtenden Kostenbeiträge.


Wesentliche Diskussionen gab es nicht.

Kostenbeitragssatzung Kindertagespflege


Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Satzung des Kyffhäuserkreises über die Heranziehung zu einem pauschalierten Kostenbeitrag bei Kindertagespflege gemäß §§ 23,24 SGB VIII. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.

Der Beschluss wurde bei zwei Gegenstimmen angenommen.

Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)

Durch Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 03.12.2015 wurde die Geldleistung für Kinder in Kindertagespflege nach § 18 Abs. 9 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz (ThürKitaG), die an die Tagespflegepersonen zu zahlen ist, mit Wirkung vom 01.04.2016 neu festgesetzt.
Die Tagepflegepersonen haben Anspruch auf pauschal zu erstattenden Sachaufwand ( bei Ganztagsbetreuung 170 € je Monat und Kind), eine Förderleistung von 2.53 € je Kind und Stunde, Erstattung der Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sowie hälftige Erstattung der Aufwendungen für Alterssicherung, Kranken- und Pflegeversicherung.
Die bisher geltende Verwaltungsvorschrift sah geringere Vergütungsansprüche vor. Zur Vermeidung einer Unterdeckung der Ausgaben im Kreishaushalt ist es daher erforderlich, die Kostenbeitragssatzung neu zu fassen.
Für Geringverdiener und Sozialleistungsbezieher gelten Erlassvorschriften (§ 4).


Wesentliche Diskussionen gab es nicht.

1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Benutzung der Schulhorte in Trägerschaft des Kyffhäuserkreises vom 15.07.2015


Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Benutzung der Schulhorte in Trägerschaft des Kyffhäuserkreises vom 15.07.2015 in der vorliegenden Fassung.

Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)

Das Thüringer Kabinett hat sich am 15.03.2016 abschließend mit der Zukunft der Thüringer Grundschulhorte befasst. Das Modellprojekt zur Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule, das einen Betrieb der Horte unter kommunaler Hoheit beinhaltet, wird zum 31. Juli 2016 beendet. Damit sind die Zuständigkeiten für Personal, Sach- und Betriebskosten sowie sächlicher Schulaufwand in den Grundschulen geklärt. Eine Befristung der Gebührensatzung ist nicht mehr notwendig.


Wesentliche Diskussionen gab es nicht.
Autor: khh

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